Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 124

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend angemessene Gehaltserhöhung und Attraktivierung des öffentlichen Diens­tes

eingebracht im Zuge der Debatte über den (Top 2) Bericht des Verfassungsausschus­ses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 d.B.), am 29.01.2014, in der 9. Sitzung des Nationalrates.

Nach langwierig geführten Verhandlungen zwischen Bundesregierung und den Ge­werkschaften des öffentlichen Dienstes wurde am 17. Jänner 2014 eine Lösung erzielt. Beide Seiten sprechen von einem zufriedenstellenden Verhandlungsergebnis, vernach­lässigen jedoch den Umstand, dass die Gehaltsabschlüsse jeweils erst mit 1. März wirksam werden.

Sämtliche Bedienstete müssen nun nach einer Nulllohnrunde 2013 eine weitere Null­lohnrunde in den ersten zwei Monaten 2014 hinnehmen. Diese zwei Monate stellen für die Bediensteten einen uneinbringlichen Verlust dar, der die geplante Gehaltsanpas­sung insofern schmälert, als dass ein realer Einkommensverlust schlagend wird, da die Erhöhung unter der Inflation liegt.

Gleichzeitig sieht sich der öffentliche Dienst nicht nur mit einem Reallohnverlust, son­dern mit einem immer schlechter werdenden Arbeitsumfeld konfrontiert. Reformversu­che der Bundesregierung haben dazu geführt, dass Bedienstete bereits Herabsetzun­gen von Arbeitsplatzwertigkeiten, eine Änderung des Pensionsgesetzes zu deren Un­gunsten, sowie massive Streichungen einzelner Arbeitsplätze und gesamter Organisa­tionseinheiten hinnehmen mussten.

Gegenüber den Bediensteten wurden diese Maßnahmen dahingehend gerechtfertigt, dass mit den Einsparungen jedenfalls Attraktivierungsmaßnahmen hinsichtlich Verwal­tungsumfang, Bereitstellung besserer Arbeitsmittel und Verbesserung des Arbeitsum­feldes verbunden seien. Zum heutigen Tag müssen die Bediensteten feststellen, dass die angekündigten Zusagen nicht eingehalten wurden.

Die zu geringe Entlohnung, sowie das derzeitig vorherrschende Arbeitsumfeld führen zu Demotivation, Frust und nicht zuletzt der Gefahr einer Burn-Out Erkrankung.

Gleichzeitig wird der Öffentliche Dienst unter Berufseinsteigern immer unbeliebter, während sich der Staat mit einer Überalterung der Bediensteten auseinandersetzen muss. Zudem muss in Teilbereichen des Öffentlichen Dienstes vermehrt eine Abwan­derung nach abgeschlossener, von staatlicher Seite finanzierter Aus- oder Weiterbil­dung in die Privatwirtschaft, und somit ein Know-how-Verlust beobachtet werden.

Nur durch eine dementsprechende, laufende Gehaltsanpassung über der Inflationsrate und durch Schaffung eines annehmbaren Arbeitsumfeldes durch echte Reformen kann der Öffentliche Dienst wieder dahingehend gestärkt werden, dass Demotivation, Frust und vermehrten Burn-Out Erkrankungen entgegengewirkt wird.

 


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