Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 242

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nimmt Rücksicht auf zukünftige Generationen, allein deshalb stimmen wir der Vorlage gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich darf noch ergänzen, dass die von Dr. Walter Rosenkranz im letzten Debattenbeitrag eingebrachten Anträge ausreichend unterstützt sind und daher in die Debatte einbezogen werden.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend Aussetzung von Gehaltserhöhungen für hoch dotierte Kulturmanager

Die Republik Österreich ist 100% Eigentümerin der Bundestheater-Holding GmbH, die­se wiederum ist 100% Eigentümerin der Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und der Wiener Staatsoper GmbH. Alle vier genannten besitzen gemeinsam zu unter­schiedlichen Anteilen 100% die Art for Art Theaterservice GmbH. Diese fünf Gesell­schaften, die direkt oder indirekt der Republik Österreich gehören, beschäftigen acht hochbezahlte Geschäftsführer bzw. Vorstände mit einem durchschnittlichen Jahresein­kommen 2012 von 212,5 Tausend Euro (laut Einkommensbericht des Rechnungs-
hof 2013). In Summe bezahlt somit der Steuerzahler für fünf Gesellschaften allein für die Geschäftsführer/Vorstände 1,7 Millionen Euro jährlich. Diese Gehälter wurden von 2011 auf 2012 um bis zu 6,97% erhöht. Spesen und sonstige Vergünstigen nicht ein­berechnet.

Obwohl die Manager dieser Kulturbetriebe fürstlich entlohnt werden, kommt es in den genannten Institutionen zu Misswirtschaft, wie der jüngste Fall rund um die beiden Ge­schäftsführer der Burgtheater GmbH, Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky, gezeigt hat. Mitverantwortlich ist auch der Holding Geschäftsführer Dr. Georg Springer. Miss­wirtschaft und saftige Gehaltserhöhungen in Republikskulturgesellschaften bei gleich­zeitiger Steuererhöhung für Arbeiter, die einen Bruchteil dieser Kulturmanager verdie­nen, können nicht im Sinn der Republik Österreich sein.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Erhöhung der Geschäftsführer- und Vor­standsgehälter der im direkten oder indirekten Besitz der Republik Österreich stehen­den „Kulturgesellschaften“ auf unbefristete Zeit auszusetzen.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

betreffend die Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2014

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und


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