nimmt Rücksicht auf zukünftige Generationen, allein deshalb stimmen wir der Vorlage gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
19.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, ich darf noch ergänzen, dass die von Dr. Walter Rosenkranz im letzten Debattenbeitrag eingebrachten Anträge ausreichend unterstützt sind und daher in die Debatte einbezogen werden.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter
betreffend Aussetzung von Gehaltserhöhungen für hoch dotierte Kulturmanager
Die Republik Österreich ist 100%
Eigentümerin der Bundestheater-Holding GmbH, diese wiederum ist 100%
Eigentümerin der Burgtheater GmbH, Volksoper Wien GmbH und der Wiener
Staatsoper GmbH. Alle vier genannten besitzen gemeinsam zu unterschiedlichen
Anteilen 100% die Art for Art Theaterservice GmbH. Diese fünf Gesellschaften,
die direkt oder indirekt der Republik Österreich gehören,
beschäftigen acht hochbezahlte Geschäftsführer bzw.
Vorstände mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen 2012 von 212,5
Tausend Euro (laut Einkommensbericht des Rechnungs-
hof 2013). In Summe bezahlt somit der Steuerzahler für fünf
Gesellschaften allein für die Geschäftsführer/Vorstände 1,7
Millionen Euro jährlich. Diese Gehälter wurden von 2011 auf 2012 um
bis zu 6,97% erhöht. Spesen und sonstige Vergünstigen nicht einberechnet.
Obwohl die Manager dieser Kulturbetriebe fürstlich entlohnt werden, kommt es in den genannten Institutionen zu Misswirtschaft, wie der jüngste Fall rund um die beiden Geschäftsführer der Burgtheater GmbH, Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky, gezeigt hat. Mitverantwortlich ist auch der Holding Geschäftsführer Dr. Georg Springer. Misswirtschaft und saftige Gehaltserhöhungen in Republikskulturgesellschaften bei gleichzeitiger Steuererhöhung für Arbeiter, die einen Bruchteil dieser Kulturmanager verdienen, können nicht im Sinn der Republik Österreich sein.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Erhöhung der Geschäftsführer- und Vorstandsgehälter der im direkten oder indirekten Besitz der Republik Österreich stehenden „Kulturgesellschaften“ auf unbefristete Zeit auszusetzen.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter
betreffend die Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2014
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 6, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 116/A der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und
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