Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns ambitionierte Ziele für das Budgetjahr 2014/2015 gesetzt. Ich darf noch einmal betonen, gerade auch, weil ich vier Jahre diesem Hohen Haus angehört habe, dass ich mir mit allen Damen und Herren Abgeordneten eine gute Zusammenarbeit wünsche, und ich darf dabei noch unterstreichen, dass Sie in mir in finanz- und budgetpolitischen Dingen stets eine Gesprächs- und Diskussionspartnerin finden werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor sich Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort meldet, darf ich nur kurz bekannt geben, dass die von Herrn Abgeordnetem Mag. Alm eingebrachten Anträge ausreichend unterstützt sind, ordnungsgemäß eingebracht wurden und mit in Verhandlung stehen.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable und Kolleginnen und Kollegen
betreffend Neuregelung der Gesellschaftssteuer im Kapitalverkehrssteuergesetz
eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf für eine Novelle des Kapitalverkehrssteuergesetzes zuzuleiten, der die Abschaffung der Gesellschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht."
Begründung
Die Abschaffung der Gesellschaftssteuer ist im Regierungsprogramm verankert. Die Abschaffung wird allerdings erst mit 01.01.2016 angepeilt. Die Unternehmer_innen werden hingegen durch das geplante Abgabenänderungsgesetz weiter belastet. Der Wirtschaftsstandort Österreich verliert dadurch zunehmend an Attraktivität. Daher wäre eine frühzeitige Abschaffung der Gesellschaftssteuer ein wichtiges und positives Signal für die Unternehmer_innen in Österreich.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable und Kolleginnen und Kollegen
betreffend Neuregelung im Körperschaftssteuergesetz
eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
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