Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 251

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"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Körperschaftssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Mindestkörperschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht."

Begründung

Das Regierungsprogramm hat die Erleichterung unternehmerischer Tätigkeit angespro­chen, welche auch unmittelbar auf die Beschäftigungssituation in Österreich wirkt. Die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer wäre ein wesentliches und positives Signal an den Wirtschaftsstandort und die österreichischen Unternehmer_innen.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Rainer Hable, Kollegin­nen und Kollegen

betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vor­sorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das GmbH Gesetz dahingehend zu abzuän­dern, dass das erforderliche Mindeststammkapital für die GmbH € 0 beträgt.“

Begründung

Erst im Juli wurde das Mindeststammkapital für GmbHs von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt und damit die GmbH „light“ ins Leben gerufen. Diese Erleichterung in der Aufbringung von Eigenkapital für die Gründung war begrüßenswert und die geplante Rücknahme der Novelle stößt bei Wirtschaftstreibenden auf Unverständnis. Der Wirt­schaftsstandort Österreich benötigt ein unternehmer_innenfreundliches Klima. Die Ein­stiegshürden ins selbstständige Unternehmertum sollen so gering wie möglich gehalten werden. Scheinbar ist es der Bundesregierung aber nicht möglich, Rechtssicherheit für Unternehmer_innen zu gewährleisten, siehe dazu auch das Tabakgesetz, denn durch das Abgabenänderungsgesetz sollen die Anforderung betreffend Mindeststammkapital der GmbH wieder revidiert und zusätzliche bürokratische Hürden wie die Anführung ei­nes als diskriminierend verstehbaren Zusatzes im Firmenwortlaut eingebaut werden. Eine Stärkung der Eigenkapitalbasis für junge Unternehmen ist grundsätzlich zu begrü­ßen, sollte jedoch nicht über den Weg einer zwangsweisen Gewinnrücklagendotierung erreicht werden. Um den Gründer_innen den Einstieg weiter zu vereinfachen wäre eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf € 0 begrüßenswert. Der GmbH-Gründer lässt jährlich 25 Prozent des Gewinns in das Eigenkapital fließen, bis ein Stammkapital von € 10.000 erreicht ist.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


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