Versicherten die Möglichkeit bestehen, auf ihr Pensionskonto zuzugreifen und dann endlich zu erfahren, was man bislang angespart hat.
Immerhin 5 Millionen Pensionskonten betrifft dies, und in etwa 2,4 Millionen Menschen weisen gewisse Lücken in ihrem Versicherungsverlauf auf. Da setzt die Pensionsversicherungsanstalt nun an und holt Informationen ein. Sie haben es gehört, das sind nicht Zehntausende, nicht Hunderttausende, sondern Millionen Informationen, Datensätze, die eingeholt werden, die eingespielt werden müssen. Das ist ein riesiger Aufwand. Nicht umsonst spricht man hier von der größten Systemumstellung seit Jahrzehnten.
Wichtig ist auch, dass der Rechnungshof, weil die Prüfung schon einige Jahre zurückliegt, das nach wie vor kritisch begleitet und auch hinterfragt. Natürlich gibt es hier Probleme, wird es auch Missstände geben. Das liegt in der Natur der Sache. Und hier bitte ich den Rechnungshof, dieses Thema weiterhin im Auge zu haben. Aber wichtig ist es und das Ziel ist es, dass es für den Bürger verständlich ist, dass es transparent ist und dass es vor allem nachvollziehbar ist, wie sich der künftige Pensionsanspruch darstellt.
Ein Hauptgedanke dieses Pensionskontos ist es natürlich, dass man ab Juni 2014 endlich einmal weiß, wie viel Pension man bekommt, wenn man regulär in Pension gehen will, oder wie viel man bekommt, wenn man, weil man die Versicherungszeiten hat, vorhat, früher in Pension zu gehen. Da ist natürlich schon ein Hauptgedanke, dass man dann konkret, schwarz auf weiß, sieht, um wie viel weniger Pension man bekommt, wenn man ein, zwei Jahre früher in Pension gehen will. Dafür soll man schon das Bewusstsein schaffen. Und da ist dann auch die Forderung, die die Regierung umsetzen soll, das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Pensionsantrittsalter heranzuführen. Und damit das transparenter wird, haben wir eben dieses Pensionskonto geschaffen.
Abschließend möchte ich mich an alle Versicherten wenden, die das Schreiben der PVA noch nicht beantwortet haben, und an sie appellieren, diesen Fragebogen auszufüllen, denn er beansprucht überhaupt nicht viel Zeit. Es ist kein großer Aufwand, aber kann mitunter viel wert sein, denn wer Lücken in seiner Versicherungsbiographie offenlässt, fällt womöglich um wertvolle Pensionszeiten um, und das wird wohl niemand wollen. Deswegen mein Appell: Füllen Sie diesen Zettel aus, füllen Sie dieses Dokument aus und schicken Sie es zurück! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
22.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
22.32
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Präsidenten! Hohes Haus! Ich bringe eingangs folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass der Rechnungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet und dem Rechnungshof im Bereich des BVG-MedKF-T dahingehend eine Verwaltungsvereinfachung zuteilwird, indem bei Erstellung der Liste der der Rechnungshof-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite