Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 89

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Königsberger-Ludwig, Dr. Huainigg, Mag. Jarmer, Ing. Dietrich, Mag. Loacker und weiterer Abgeordneter betreffend Zutritt für Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Ge­sund­heitsausschusses über den Antrag 171/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Blindenführhunden als medizi­nische Rehabilitationsbehelfe“ (85 d.B.), in der 17. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 26.03.2014.

Assistenzhunde (Blindenführhunde, Signalhunde, Servicehunde) spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um die vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht.

Derzeit gibt es allein ca. 120 registrierte Blindenführhunde in Österreich. Pro Jahr werden etwa zehn Hunde als Blindenführhunde registriert.

Menschen mit Behinderungen, wie z.B. blinde Menschen, gehörlose Menschen, Roll­stuhlfahrer, Diabetiker oder Epileptiker sind in Österreich leider oftmals mit dem Problem konfrontiert, dass die Mitnahme des Hundes nicht überall möglich ist. Die Mitnahme des Hundes muss nicht gestattet werden. Es ist derzeit möglich, dem Assistenzhund den Zutritt z.B. zum Arbeitsplatz des Besitzers oder zu einem Restaurant zu verweigern, ohne dass das rechtliche Folgen hat.

Der derzeitige Zustand stellt im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Men­schen mit Behinderungen eine klare Diskriminierung dar. Es muss eine Selbst­verständlichkeit werden, dass Assistenzhunde in allen Bereichen des gesellschaft­lichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dadurch entsteht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen, sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheits­risiko dadurch entsteht.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


12.41.55

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! In meinem Zivil­beruf habe ich jahrelang abnehmbare kieferorthopädische Apparaturen hergestellt und kann daher dem Ansinnen des Ministers und von vielen unter uns sehr viel abgewinnen. Inhaltlich ist auch schon sehr viel gesagt worden.

Es ist fürwahr eine sozialpolitische, aber vor allem auch eine gesundheitspolitische Errungenschaft, den Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft, nämlich den Kindern


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