Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 92

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Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Loacker zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, ich denke, die Bestim­mungen der Geschäftsordnung sind Ihnen bekannt. – Beginnen Sie bitte mit dem zu berichtigenden Sachverhalt.

 


13.00.05

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Abgeordnete Wurm hat mich ver­mutlich in ihrer Rage irrtümlich der Wirtschaftskammer zugeordnet.

Tatsache ist – ich berichtige –, dass mein Arbeitgeber im Privatberuf die Dornbirner Sparkasse ist und nicht die Wirtschaftskammer! (Beifall bei den NEOS.)

13.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


13.00.32

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­tes Hohes Haus! Ich möchte auf den Antrag 77/A(E) eingehen, in dem die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und des steuerlichen Freibetrages gefordert wird. Ich glaube, man kann hier diese Zahlen nicht oft genug erwähnen, dass nämlich in Öster­reich derzeit 451 000 Personen Pflegegeld beziehen und der Bund jährlich dafür zirka 2,5 Milliarden € ausgibt. Ich glaube, diese Zahlen zeigen schon, wie wichtig uns die Pflege der bedürftigen Personen ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wenn 5,31 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher Geld aus den Pflegestu­fen 1 bis 7 beziehen, so glaube ich, zu Recht sagen zu können, dass wir damit im inter­nationalen, ja im weltlichen Bereich bei der Erbringung von Pflegeleistungen als Welt­meister zu zählen sind. Ich möchte, da es hier um die Erhöhung des Pflegegeldes geht, einige Zahlen chronologisch vorbringen, weil es gerade für die Zuseherinnen und Zuseher beziehungsweise vor allem für jene zu Hause, die die zu Pflegenden sind, wichtig ist, genau zu wissen, wie sich das Pflegegeld entwickelt hat.

Seit der Einführung im Jahr 1993 – es war der sozialdemokratische Sozialminister Jolly Hesoun, der damals das Bundespflegegeldgesetz eingebracht hat – wurde das Bun­despflegegeld bis zum Jahr 2008 dreimal erhöht. Die erste Erhöhung erfolgte am 1. Jänner 1994 mit 2,5 Prozent, und zwar durch einen sozialdemokratischen Sozialmi­nister. Die zweite Erhöhung ist mit 1. Jänner 1995 eingetreten, nämlich um 2,8 Pro­zent, und zwar wieder unter einem sozialdemokratischen Sozialminister.

Die dritte Erhöhung ist mit 1. Jänner 2005 eingetreten, nämlich um 2 Prozent, unter ei­ner Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei, geschätzte Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Die vierte Pflegegelderhöhung ist mit 1. Jänner 2009 eingetreten. Damals wurde das Pflegegeld um durchschnittlich 5 Pro­zent erhöht, und das wieder unter einem sozialdemokratischen Sozialminister.

Geschätzte Damen und Herren, es hat eine weitere Erhöhung gegeben, und zwar im Jahr 2011, als das Pflegegeld der Pflegestufe 6 um 18 € erhöht wurde. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Aber ich weise darauf hin, 2011 war kein Vorzeigejahr!) – Ich weiß, Kollegin Belakowitsch-Jenewein, es ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein, aber es ist eine Erhöhung des Pflegegeldes.

Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, an diesen Maßnahmen sieht man klar, wo das soziale Gewissen im Bereich der Pflege ist, nämlich: Es ist bei unserem Bundes­minister Rudolf Hundstorfer von der Sozialdemokratischen Partei. Ich möchte aber auch klar feststellen: Ja, es ist richtig, aufgrund der Inflation ist trotz dieser Erhöhungen ein Verlust beim Pflegegeld eingetreten. Und wenn man sich die Zahlen ansieht, so kann man feststellen: Es würde eine Erhöhung des Pflegegeldes im Ausmaß von 1 Pro­zent 25 Millionen € ausmachen.

 


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