Abänderungsantrag
der Abgeordneten Heinzl, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (57 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (57 d.B.) wird wie folgt geändert:
Z 3 lautet:
‚3. An § 103 wird folgender Abs. 15 angefügt:
(15) § 26a Abs. 1 und § 46 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ../2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.‘“
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(Beifall bei der SPÖ.)
13.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d. B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (57 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (57 d.B.) wird wie folgt geändert:
Z 3 lautet:
„3. An § 103 wird folgender Abs. 15 angefügt:
‚(15) § 26a Abs. 1 und § 46 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ../2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.‘“
Begründung
Als generelles Inkrafttretensdatum der Novelle wird nunmehr der 1. Juni 2014 festgelegt; die Regierungsvorlage sah noch den 31. Jänner 2014 vor.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.
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