Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 108

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvor­lage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (57 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrs­ordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Aus­schussberichtes (57 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z 3 lautet:

‚3. An § 103 wird folgender Abs. 15 angefügt:

(15) § 26a Abs. 1 und § 46 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ../2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.‘“

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(Beifall bei der SPÖ.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsord­nung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d. B.), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (57 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsord­nung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (57 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z 3 lautet:

„3. An § 103 wird folgender Abs. 15 angefügt:

‚(15) § 26a Abs. 1 und § 46 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ../2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.‘“

Begründung

Als generelles Inkrafttretensdatum der Novelle wird nunmehr der 1. Juni 2014 fest­gelegt; die Regierungsvorlage sah noch den 31. Jänner 2014 vor.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.

 


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