Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner nach der sehr jugendlich wirkenden Frau Abgeordneten Dr. Moser ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
14.35
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Moser, wir kennen Ihren Zugang zum Projekt Westring in Linz, dieser Zugang deckt sich halt nicht immer mit dem der verkehrspolitisch Verantwortlichen in Oberösterreich und in Linz. (Abg. Moser: Ja, eh! Das habe ich eh gesagt!) Aber heute geht es um eine Änderung des Bundesgesetzes über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich, die ja, wie Sie richtigerweise gesagt haben, durch ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission eingeleitet wurde. Das heißt, wir sprechen hier auch von einer SP-V und nicht von einer SUP, an der wir die Änderungen durchführen müssen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind rein formaler Natur und dienen der Präzisierung des bereits bestehenden Inhaltes des SP-V-Gesetzes. Zweck dieses Bundesgesetzes ist grundsätzlich, vorgeschlagene Netzveränderungen im hochrangigen Bundesverkehrswegenetz bei Autobahnen und Schnellstraßen oder etwa auch im Eisenbahn-Hochleistungsstreckenbereich bereits vor Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen einer strategischen Prüfung zu unterziehen. Damit sollen bereits im Vorfeld Streckenführungen und Umweltauswirkungen geprüft werden.
Vor allem im Bereich Umweltauswirkungen werden im Vorverfahren bereits Prüfungen durchgeführt, und der Schwerpunkt liegt auch auf diesen Prüfungen im Umweltbereich. So ist etwa festgehalten, dass ein Umweltbericht zu erstellen ist, die Initiatoren diesen Umweltbericht zu veröffentlichen haben und dass die Öffentlichkeit und Umweltstellen die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben.
Meine Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat, wie bereits vorhin erwähnt, Zweifel an der EU-rechtskonformen Umsetzung im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2001/42/EG geäußert. Laut Kommission fehlen in dem derzeit gültigen SP-V-Gesetz Verweise auf den Anhang II dieser Richtlinie. In diesem Anhang II sind Kriterien für die Bestimmung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und die notwendigen Prüfschritte enthalten.
Meine Damen und Herren! Die heute zu beschließenden Veränderungen sind Voraussetzungen, um eine Einstellung des bestehenden Vertragsverletzungsverfahrens zu erwirken. Ich darf Sie um Ihre Zustimmung ersuchen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.
14.38
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Vorredner, Kollege Hell, hat schon sehr ausführlich die Änderungen dieses Gesetzes dargelegt. Ich kann mich dem nur anschließen. Das heißt, es geht konkret um eine Präzisierung und es geht darum, dass man sich stärker an die EU-Richtlinie hält. Und ich darf da eine Klarstellung machen: Es geht beim Vertragsverletzungsverfahren nicht um eine Säumigkeit der Bundesregierung, sondern, wie gesagt, es geht um eine Präzisierung.
Geschätzte Frau Kollegin Moser, ich darf auch aus meiner Sicht ein paar Sätze zum Linzer Westring sagen. Der Westring Linz Süd inklusive der Donaubrücke stellt eine Aufwertung des Wirtschaftsstandortes Linz und der angrenzenden Region dar und bedeutet vor allem eine maßgebliche Entlastung des städtischen Verkehrs. Sie haben angesprochen, das sei ein Lieblingsprojekt der lokalen Politik der Stadt Linz und des Landes. – Ich darf dem Folgendes entgegenhalten: Es hat entsprechende Umfragen gege-
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