Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 90

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könnte 2016/2017 mit einer Unterhaltsreform ernst werden. Nehmen wir uns die Zeit im Rahmen einer Unterhalts-Enquete, und bearbeiten wir die Probleme, damit wir das The­ma auch im ganz Großen weiterbringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


14.03.23

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin heute schon einige Male bezüglich Unterhaltsrecht, Weiterentwicklung des Unterhaltsrechtes angesprochen worden, möchte aber ein­gangs meines Redebeitrages anerkennend sagen, dass wir heute mit dieser Gesetz­werdung hier einen Lückenschluss machen, der für sehr viele wichtig sein wird. Davon bin ich überzeugt, denn Unterhaltsansprüche durchzusetzen, schneller durchzusetzen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Wenn nun Kollege Steinhauser angesprochen hat, dass es zu einer Weiterentwicklung kommen sollte – war haben ja dieses Thema auch schon im Ausschuss releviert –, dann bin ich sehr seiner Meinung.

Sie (in Richtung Regierungsbank) haben uns ja bei der Ausschusssitzung am 2. April sagen können, dass in Ihrem Haus, also im Justizministerium, daran gearbeitet wird, um zu einer entsprechenden Vorlage zu kommen, dass wir – und so hoffe ich auch – von einer Unterhaltsvorschusszahlung, wo sehr, sehr viele von den Kindern, die unter­haltsberechtigt wären, den Unterhalt nicht erhalten oder einen sehr geringen Unterhalt erhalten, zu einem Unterhaltssicherungsgesetz kommen; ob das nun im Sinne eines Gesetzes wird, das dann vor allem die Länder auszuführen haben, nämlich Mindest­sicherung, oder ob es eine – für mich wäre es das – bessere Lösung gibt, dass es nämlich nicht als Sozialleistung tituliert ist, wo wir dann wieder auf neun verschiedene Gliedstaatsverträge angewiesen sind, diese berühmten Artikel-15a-Verträge, die sehr, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und auch in der Ausführung sehr kompliziert sind für jene, die dann den Unterhalt bekommen sollen.

Das sind einmal die Alleinerziehenden, hauptsächlich sind es eben die Frauen, und auch vor allen Dingen die Kinder. Es ist ja heute hier am Beginn der Tagesordnung im­mer wieder oder auch von Finanzminister Spindelegger gesagt worden: Die Kinder sind die Zukunft unseres Staates. Andererseits ist dieses Postulat, dass jedes Kind gleich viel wert ist, auch immer im Raum. Hier kann es doch keinen Unterschied ge­ben, ob der Unterhaltspflichtige, sei es nun Vater oder Mutter, finanziell in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen!

Beim Unterhaltsvorschussgesetz, das wir jetzt in Gültigkeit haben, ist es doch so, dass es, wenn der Unterhaltspflichtige unverschuldet in eine Notlage gerät, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit, keine Bevorschussung gibt. Hier müssen wir ansetzen! Hier ist es unsere Pflicht, das zu tun, was wir immer wieder sagen, dass Kinder, dass Fami­lien nicht in die Armut schlittern, weil ein Elternteil nicht Unterhalt leisten kann, weil er es meinetwegen nicht leisten kann oder auch nicht will. Hier sind wir als Gesetzgeber in der Pflicht und sollten das so schnell wie möglich tun. Die Enquete wäre ein guter Anfang. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.06.46

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr verehrten Da-


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