Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 123

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sachen und einem damit verbundenen personellen Mehraufwand weiterhin in der Lage zu sein, seiner Aufgabe nachzukommen.“

*****

Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl und weiterer Abgeordneter betreffend die Sicherstellung der Planstellen des richterlichen und nichtrichterlichen Personals des VfGH

Eingebracht im Zuge der Debatte (TOP 1) über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes­finanz­rahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.)

In den Erläuterung zum BFG 2014 wird als Hauptintention proklamiert, dass "der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleich­bare Institutionen werden will". Nun hat aber vor Kurzem erst der VfGH-Präsident Gerhart Holzinger öffentlich Zweifel geäußert, ob aufgrund der Auferlegung eines rigorosen Sparkurses und des nicht absehbaren Mehraufwands durch die Einführung der Gesetzesbeschwerde überhaupt der derzeitige Standard der VfGH-Verfahrens ohne zusätzliche Budgetmittel weiterhin garantiert werden kann.

Der VfGH hat die seit 2011 auftretenden Budgetkürzungen bisher durch Entnahmen von Rücklagen, Reorganisationsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen ausgeglichen. Ab dem 1. Jänner 2014 hat er zusätzlich mit einer noch nicht absehbaren Zahl von Gesetzes­beschwerden zu rechnen: Verfahrensparteien können sich dadurch in Zivil- und Strafverfahren direkt an den VfGH wenden, wenn sie die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes anzweifeln. Wenn nun in den Budgetunterlagen selbst explizit darauf hingewiesen wird, "dass Gesetzesprüfungsverfahren in der Regel eine höhere Kom­plexität aufweisen als andere Verfahren" und infolgedessen oft eine längere Ver­fahrensdauer sowie gesteigerten Personalaufwand notwendig ist, dann erscheint ein höherer Budgetbedarf zur Aufrechterhaltung des Status quo nicht nur wahr­scheinlich, sondern sicher.

Weiters ist durch die Neuregelung der Zuständigkeit für Asylrechtssachen, wonach der Instanzenzug des Fremden- und Asylwesens beim VwGH endet und nur mehr die Beanspruchung einer Verletzung der Grundrechte in die Kompetenz des VfGH fällt, nicht abzuschätzen, ob die derzeitig durchschnittliche Erledigungsdauer von 2 Monaten aufrechterhalten werden kann. Darauf, dass gerade das im Licht der angespannten Budgetsituation ein wichtiges Anliegen sein sollte, hat auch der VfGH-Präsident hingewiesen, da "die beschleunigte Abwicklung von Asylverfahren durch den Verfas­sungsgerichtshof dem Staat Einsparungen bei der Grundversorgung von Asylwer­berInnen in einem Ausmaß beschert hat, das ein Vielfaches jenes Betrages ausmacht, den der Verfassungsgerichtshof insgesamt zur Verfügung hat."

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite