Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 272

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weiter den Stillstand moderieren, um hier den Eindruck zu erwecken, es passiert eh et­was, die Bevölkerung kann eh zufrieden sein. Aber unser Schulsystem ist das teuerste und eines der ineffizientesten. Wir haben immer noch ein Viertel der Pflichtschulab­gänger, das nicht ordentlich lesen und schreiben kann. Das ist eine Tatsache! Da müs­sen Sie endlich aktiv werden, und da reicht das nicht aus, was Sie heute hier vorle­gen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


20.53.52

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Wir besprechen und beschließen heute das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014. Ausgangspunkt war das Schulbehörden-Verwal­tungsreformgesetz 2013 mit der Abschaffung der Bezirksschulräte. Nunmehr ist es not­wendig, hier die neuen Regelungen zu treffen.

Es ist angesprochen worden, dass damit eine Verwaltungsebene wegfällt. Und es ist dies mit Sicherheit nicht als großer Wurf zu bezeichnen, aber es ist ein Schritt, im Be­reich der Verwaltungsreformen etwas zu tun, und es ist ein richtiger Schritt, der hier ge­setzt wird.

Auch andere Regelungen werden mit dieser Gesetzesvorlage geändert oder neu auf­gesetzt: bei der Sprachförderung, bei der Schulraumüberlassung für Sportzwecke, bei der Umbenennung der Sonderpädagogischen Zentren.

Ich beginne mit der Sprachförderung, weil mir das am wichtigsten erscheint. Diese Sprachförderkurse kommen Schülern an AHS-Unterstufen sowie an den Pflichtschulen zugute, und zwar jenen, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse nur als außeror­dentliche Schüler aufgenommen wurden. Diese Maßnahme wird um weitere zwei Jahre verlängert, was ein wichtiger und richtiger Schritt ist. Für die Verlängerung ste­hen 25 Millionen € zur Verfügung. Das sind 9 500 Unterrichtswochenstunden, mit de­nen 25 000 Schülerinnen und Schülern beim Erlernen der deutschen Sprache Unter­stützung gegeben wird.

Mindestens genauso wichtig wie die schulische Sprachförderung ist die frühe sprachli­che Förderung bis zur Schuleingangsphase. Ich begrüße daher auch hier die Aktivi­täten von Integrationsminister Sebastian Kurz, der mit den Ländern in Verhandlungen eintreten wird, um diese sprachliche Frühförderung aufzusetzen. Bis 2017 sollen 45 Millionen € dafür zur Verfügung gestellt werden. 15 Millionen gibt es schon, das heißt, wir haben dann pro Jahr 20 Millionen € zur Verfügung.

Es ist ein ganz wesentlicher Punkt, und wir haben es ja auch im Regierungsprogramm verankert: die Feststellung des Entwicklungsstandes der Vierjährigen mit dem Schwer­punkt Sprachstandsfeststellung. Es liegt ganz klar auf der Hand: In einer Sprach­standsbeobachtung bei Viereinhalb- bis Fünfeinhalbjährigen hat sich ganz eindeutig gezeigt, dass es bei den Kindern mit deutscher Muttersprache nur 10 Prozent sind, die einen Bedarf an Sprachförderung haben, während es bei den Kindern mit nicht-deut­scher Muttersprache 58 Prozent sind, die so eine Unterstützung brauchen. Damit ist auch belegt, was sich in der weiteren Folge zeigt, nämlich dass diese Kinder eine schlechtere Ausgangsbasis und daher auch eine schlechtere grundsätzliche Entwick­lung haben. Es sind daher wenige solcher Kinder in der weiteren Folge in Schulen mit Maturaabschluss vorzufinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns hier eine Gesetzesänderung vor, die besonders wichtig für die Sprachstandsentwicklung unserer Kinder ist. Ich meine aber, dass es nicht die einzige Maßnahme sein kann.

 


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