Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 92

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Das, geschätzte Damen und Herren, wäre der einzig verantwortungsvolle Weg, diese Causa Hypo Alpe-Adria schnellstmöglich auch positiv für den Beginn einer umfas­senden Verwaltungsreform im Sinne der Steuerzahler zu nutzen. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ. – Staatssekretärin Steßl: Lächerlich, Herr Kollege! Lächerlich!)

14.03


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Darmann einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt

eingebracht zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorla-
ge (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbau­einheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)

„Den Bundesministern können zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur par­lamentarischen Vertretung Staatssekretäre beigegeben werden, die in gleicher Weise wie die Bundesminister bestellt werden und aus dem Amt scheiden.()“ so der Arti­kel 78 Absatz 2 erster Satz im B-VG.

Es gibt zwei Kategorien von Staatssekretären; die, denen bestimmte Aufgaben zuge­teilt werden und die, die ohne bestimmte Aufgaben in einem Ministerium sitzen. Da Staatssekretärin Mag. Steßl unter die zweite Kategorie fällt, also ihr keine bestimmten Aufgaben zugeteilt wurden, ist hier eine Position besetzt, die den Steuerzahlern monat­lich 13.289,60 EURO kostet.

Dieses monatliche Salär könnte mit einer Aufzahlung von 1.661,20 EURO (Staatsse­kretär mit Aufgaben) sinnvoller in ein Staatssekretariat im Bundeskanzleramt investiert werden, dem ein Staatsekretär vorsteht, der sich ausschließlich um eine Verwaltungs­reform zu kümmern hat.

Dieser Staatssekretär sollte auch das entsprechende Wissen über die österreichische Verwaltung haben. Ein solcher Experte wäre zum Beispiel der ehemalige Rechnungs­hofpräsident Dr. Franz Fiedler.

Da die Hypo-Abwicklung dem Steuerzahler viel Geld kosten wird bzw. nicht zuletzt durch das lange Nichtagieren der aktuellen Bundesregierung bereits viel Geld gekostet hat, ist eine Verwaltungsreform gerade zum jetzigen Zeitpunkt mehr denn je notwen­dig. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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