Das, geschätzte Damen und Herren, wäre der einzig verantwortungsvolle Weg, diese Causa Hypo Alpe-Adria schnellstmöglich auch positiv für den Beginn einer umfassenden Verwaltungsreform im Sinne der Steuerzahler zu nutzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Staatssekretärin Steßl: Lächerlich, Herr Kollege! Lächerlich!)
14.03
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Darmann eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt
eingebracht zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses
über die Regierungsvorla-
ge (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer
Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer
Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A.
(HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer
Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das
Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA
BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz
und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)
„Den Bundesministern können zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung Staatssekretäre beigegeben werden, die in gleicher Weise wie die Bundesminister bestellt werden und aus dem Amt scheiden.()“ so der Artikel 78 Absatz 2 erster Satz im B-VG.
Es gibt zwei Kategorien von Staatssekretären; die, denen bestimmte Aufgaben zugeteilt werden und die, die ohne bestimmte Aufgaben in einem Ministerium sitzen. Da Staatssekretärin Mag. Steßl unter die zweite Kategorie fällt, also ihr keine bestimmten Aufgaben zugeteilt wurden, ist hier eine Position besetzt, die den Steuerzahlern monatlich 13.289,60 EURO kostet.
Dieses monatliche Salär könnte mit einer Aufzahlung von 1.661,20 EURO (Staatssekretär mit Aufgaben) sinnvoller in ein Staatssekretariat im Bundeskanzleramt investiert werden, dem ein Staatsekretär vorsteht, der sich ausschließlich um eine Verwaltungsreform zu kümmern hat.
Dieser Staatssekretär sollte auch das entsprechende Wissen über die österreichische Verwaltung haben. Ein solcher Experte wäre zum Beispiel der ehemalige Rechnungshofpräsident Dr. Franz Fiedler.
Da die Hypo-Abwicklung dem Steuerzahler viel Geld kosten wird bzw. nicht zuletzt durch das lange Nichtagieren der aktuellen Bundesregierung bereits viel Geld gekostet hat, ist eine Verwaltungsreform gerade zum jetzigen Zeitpunkt mehr denn je notwendig. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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