Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 79

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insbesondere im Zusammenhang mit Abs. 2 Z 4 („Menschen mit Behinderung“) von Relevanz, da eine solche Information unzweifelhaft als sensibel gemäß § 4 Z 2 DSG 2000 einzustufen ist. Darüber hinaus ist durch den derzeitigen Wortlaut auch fraglich, ob etwa auch aus dem konkreten Datensatz nach Abs. 3 (zB aufgrund einer Wohnanschrift in einem Behindertenwohnheim oder mittels Verknüpfung zu einem Fachbereich, der Auskunft über sensible Daten gibt) bereits aus der Kontaktdatenbank hervorgehen kann, dass die erfasste Person eine Behinderung aufweist, wodurch sensible Daten auch in der Kontaktdatenbank erfasst würden. Es ist daher sicherzustellen, dass insbesondere keine Verknüpfung der Daten von Abs 2 und Abs 3 erfolgt.

Ad 4.

Um § 14 Datenschutzgesetzes 2000 vollständig Rechnung zu tragen, muss sicher­gestellt werden, dass alle Personen, welche Zugriff auf die in der Kontaktdatenbank enthaltenen (personenbezogenen) Daten haben, über die jeweiligen Datensicherheits­vorschriften und ‑maßnahmen informiert und aufgeklärt werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.12.21

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Einführung einer Pflegelehre wäre eine richtige Maßnahme. Herr Kollege Wöginger – jetzt ist er nicht da –, auch wenn du es nicht willst, wäre es trotzdem notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, wie viele Menschen zu Hause gepflegt und versorgt werden. In Österreich arbeiten sehr viele Ausländer teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal Beschäftigten konnte aufgrund von der Bundesregierung gesetzter Maßnahmen, was die 24-Stunden-Betreuung betrifft, in die Legalität geführt werden.

Die Einführung des Berufes der Pflegebetreuung wäre eine wichtige Maßnahme für die Zukunft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt viele junge Menschen, die sich für einen solchen Pflegeberuf, eine Pflegelehre interessieren. Freilich, wie von meinem Vorredner angesprochen, muss man dabei verschiedene Kriterien normieren und festlegen, welche Tätigkeiten in welchem Lehrjahr durchgeführt werden dürfen.

Aber grundsätzlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre es sicher ein richtiger Ansatz, nicht nur was die ausländischen Pflegekräfte, sondern vor allem was die jungen Menschen betrifft. Interesse wäre genügend vorhanden. Und den Men­schen, die Pflege brauchen, sind wir es schuldig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.14.03

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Entscheidende Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation für behinderte Menschen sind mit dieser Novelle des Bundesbehindertengesetzes nun gesetzt wor­den. Darin sind viele wichtige Punkte enthalten. Ich möchte allerdings auf eine ganz


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