Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 166

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Trotzdem bin ich sehr froh darüber, dass wir in Österreich dieses System haben, dass jemand, der einer Tätigkeit nachgeht, versichert ist, und zwar ganz automatisch, und sich nicht selber darum kümmern muss, also dass wir keine Versicherungspflicht, sondern eine Pflichtversicherung haben.

Deswegen: Eine Diskussion über die Zusammenlegung der Krankenkassen werden wir hier noch sehr oft führen. Wir haben sie heute hier unter dem Deckmantel einer nicht beantworteten Anfrage mit statistischen Zahlen geführt.

Ich glaube, der Hauptverband, der ja zum Teil auch maßgeblich für die Beantwortung verantwortlich war, hat ein gutes Zahlenwerk geliefert. Die politische Argumentation, warum wir glauben, dass es gescheit ist, mehrere Krankenversicherungsträger zu haben, kommt auch immer wieder, wird auch wie das Perpetuum Mobile kommen. Und was die Frage, was selbständige und was unselbständige Arbeit ist, betrifft, da bin ich, wie gesagt, sehr froh, dass wir eine starke Sozialpartnerschaft haben, die ganz klar versucht, sich vor die unselbständig Tätigen zu stellen, um zu verhindern, dass mög­licherweise Menschen in eine Scheinselbständigkeit gedrängt werden, aus der sie sicherlich keine Vorteile, sondern nur Nachteile haben. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.05.46

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Entschuldigung, meine Damen und Herren, es gibt für ein Regierungsmitglied keine tatsächliche Berichtigung, aber ich möchte, da ich ja bekannt dafür bin, dass ich mich bemühe, Zahlen korrekt wiederzugeben, noch etwas sagen: Ich habe mich zuerst bei einer Zahl geirrt. Ich habe 129 Millionen gesagt, das ist die Gesamtsumme über alle drei Systeme. Für die gewerbliche Wirtschaft würde das 60 Millionen Einnahmenentfall bedeuten, wenn wir das machen würden, was in diesem Antrag inkludiert ist. – Der Rest sind dann zu einem kleinen Teil die Bauern, der übrige Rest sind Arbeiter und Angestellte.

Das wollte ich nur gesagt haben, damit hier nicht eine falsche Zahl durch den Raum schwirrt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


16.06.33

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Beim österreichischen Sozialver­sicherungssystem handelt es sich ja um ein Pflichtversicherungssystem. Das heißt, bei Erfüllung eines bestimmten Tatbestands tritt die Pflichtversicherung ex lege ein, und zwar unabhängig davon, ob das der Versicherte will, ob er es als sinnvoll oder notwen­dig erachtet. Daher führen zwei oder mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäfti­gungsverhältnisse zu einer sogenannten Mehrfachversicherung und damit natürlich auch zu einer mehrfachen Beitragspflicht. Grundsätzlich sollen daher alle Erwerbsein­kommen bei der Beitragsbemessung Berücksichtigung finden. Allerdings strebt der Gesetzgeber an, dass die Beiträge insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu leisten sind.

Im Falle einer Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommt es daher zu einer Rückerstattung der Beiträge, oder der Mehrfachversicherte beantragt die sogenannte Differenzvorschreibung (Abg. Schwentner: Und wofür?), wonach die Beitragsgrund-


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