Die SchülerInnen sind jetzt in den Ferien, diese Diskussion muss geführt werden. Die jetzige Ferienregelung stammt in den Grundzügen aus der Zeit Maria Theresias, ist über 250 Jahre alt. Also da haben wir Handlungsbedarf, aber bitte machen wir das nach pädagogischen Gesichtspunkten, nach einer gründlichen Diskussion und überlegen wir uns alle Verzweigungen und Verästelungen, in die diese veränderte Ferienregelung dann eingreift! So, wie das vorliegt, können wir dem leider nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 199 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulerhaltungspflicht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend zeitgemäße Ferienregelung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (180 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die Insolvenzordnung geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2014 – EO-Nov. 2014) (202 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.
15.20
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Exekutionsordnung regelt das Zwangsvollstreckungsverfahren, also die zwangsweise Durchsetzung einer Verpflichtung, zum Beispiel gerichtliche Pfändungen.
Mit der vorliegenden Novelle der Exekutionsordnung ist ein weiterer Reformschritt auf dem Gebiet des Exekutionsrechts gelungen. Gleichzeitig werden das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz sowie die Insolvenzordnung geändert. Es ist eine Anpassung, die zum einen Anregungen aus der Praxis berücksichtigt, zum anderen aber auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Ich möchte in aller gebotenen Kürze die fünf wesentlichen Punkte dieser Novelle hervorheben.
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