Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 98

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Zum Zweiten bin ich natürlich sehr dankbar für das, was Herr Kollege Steinhauser an­gesprochen hat. Ja, diese Europaratsstudie ist insofern erfreulich, als sie der österrei­chischen Justiz insgesamt ein gutes Zeugnis ausstellt, keine Frage, aber – ich schließe jetzt an das an, was ich heute schon von dieser Stelle aus gesagt habe –: Wir haben mehr als 11 000 Bedienstete, und die allermeisten machen einen tollen Job, nicht zu­letzt, wenn man berücksichtigt, wie die Personalressourcen aussehen im internationa­len Vergleich. Ja, es ist richtig, wir werden auf lange Sicht mehr Ressourcen benötigen.

Es ist völlig richtig, was Sie sagen, aber umso berechtigter ist es auch zu sagen, dass das, was jetzt geleistet wird, wirklich auch international herzeigbar ist. Das ist das Posi­tive daran; aber langfristig, und da gebe ich Ihnen, Herr Kollege Steinhauser, absolut recht, wird man natürlich darüber reden müssen, wie man einerseits die Strukturen op­timieren kann, aber andererseits müssen wir natürlich auch dafür sorgen, dass die Justiz dort, wo es für ihr optimales Funktionieren einfach notwendig ist, die entspre­chenden Personalressourcen bekommt. Keine Frage! – Danke für Ihre Aufmerksam­keit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.48


Präsidentin Doris Bures: Zum zweiten Mal zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.48.29

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Kollege Jarolim! Da Sie mich in Ihrer Rede extra angesprochen haben, sage ich Ihnen jetzt auch etwas: Der Weg der Gesetzgebung ist im Ausschuss und in diesem Haus und nicht bei irgendwelchen Vorbesprechungen, und weder die ehemalige Justizministerin noch Sie haben mir kon­krete Zahlen nennen können.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube Ihnen schon, dass Sie diese Zahlen haben, Sie haben sie uns jedoch nicht vorgelegt. Ich werde sie aber jetzt dann bei Ih­nen einfordern. Entweder bekomme ich sie so oder eben mit einer parlamentarischen Anfrage.

Was mich in diesem Zusammenhang noch interessiert ist: Wenn wir die Schließungs­welle 2013 nicht gehabt hätten, wären dann die Bezirksgerichte so ausgelastet gewe­sen, dass wir auf 25 000 € hätten erhöhen können? (Abg. Lausch: Das ist der Punkt!) – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.49


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. 3 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.49.40

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht zur Erklärung vorweg, vor allem für die Zusehe­rinnen und Zuseher: Die Jurisdiktionsnorm ist das Gesetz, mit dem die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeiten der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen ge­regelt werden. Und ein Mittel zur Regelung dieser Zuständigkeiten ist eben zum Bei­spiel auch die Festlegung von Wertgrenzen, ab deren Überschreitung nicht mehr die Bezirksgerichte, sondern die Landesgerichte zuständig sind.

Kollege Schrangl, durch die Festlegung der Zuständigkeit gemäß dem Streitwert in der Schillingfassung kam es zu einer um 15 Prozent höheren Auslastung der Landesge­richte. Um dies auszugleichen, sollten diese Wertgrenzen angehoben werden.

Diese um 13 Prozent bis 15 Prozent höhere Auslastung der Landesgerichte geht zum Beispiel auch aus dem Bericht des Justizausschusses hervor, der Ihnen doch hoffent-


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