Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 99

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lich vorliegen müsste. Eben um diese ungleiche Auslastung auszugleichen, wurde die bereits angesprochene Anpassung der Wertgrenzen mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 beschlossen. Die wurden bewusst so festgelegt, um damit eine entsprechende Ent­wicklung der Auslastung besser steuern und kontrollieren zu können.

Es hat sich herausgestellt, dass bereits mit der ersten Anpassung der Geldentwertung Rechnung getragen werden konnte und die Anhebung der Wertgrenze 2013 auf 15 000 € auch insofern bereits Früchte getragen hat, als die österreichischen Zivilge­richte jetzt schon gleichmäßiger ausgelastet sind. Das bedeutet einerseits eine Entlas­tung der davor überstrapazierten Kapazitäten der Landesgerichte, andererseits aber natürlich auch eine Stärkung der bezirksgerichtlichen Strukturen, denn durch die grö­ßere Anzahl an Fällen steigen natürlich auch die Erfahrung und Expertise, wodurch fachlich fundierte Entscheidungen gefällt werden können.

Nicht zuletzt stand die Justiz gelegentlich in der Kritik, was die lange Dauer der Ver­fahren betrifft. Die Novelle bringt eine optimale Auslastung der Zivilgerichte auf allen Ebenen. Ich bin mir sehr sicher, dass die Wertgrenzennovelle, die gemacht wurde, ein Schritt in die richtige Richtung war, um die Effizienz und Qualität der Gerichtsbarkeit weiter zu verbessern. Ich bin auch der Meinung, dass das Ausfallenlassen einer wei­teren Anhebung ein ebenso richtiger Schritt in diese Richtung ist. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52

13.52.01

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 298 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.52.106. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 669/A(E) der Abgeordneten Jo­hann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich (277 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Winter. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.53.38

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kol­legen und Kolleginnen! Der zur Debatte vorgelegte Antrag beschäftigt sich mit der Ma­terie Fracking. Ich darf einmal ganz grundsätzlich zur Haltung der FPÖ zu diesem The­ma sagen: Wir sind gegen Fracking, und wir sind auch gegen diesen Antrag. Gegen diesen Antrag sind wir deswegen, weil wir meinen, es handelt sich um eine Mogelpa-


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