Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 101

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein generelles nationales Verbot der Schiefergasgewinnung durch Fracking vorzulegen.“

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Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abge­ordneten Winter, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Winter, Schmid, Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fracking-Verbot in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 669/A(E) der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich (277 d.B.), TOP 6, in der 44. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 22.10.2014

Das sogenannte Hydraulic Fracturing, kurz „Fracking“ genannt, ist die gängige Förder­methode von Schiefergas. Dabei wird das Gas, welches im Gestein gebunden ist, un­ter hohem Druck mit einem Gemisch aus Unmengen von Wasser, Sand und hochgif­tigen Chemikalien durch das Sprengen des Gesteins freigesetzt. Ein Teil dieser kon­taminierten Flüssigkeit bleibt im Boden, während das Lagerstättenwasser, das sowohl radioaktive Substanzen sowie Schwermetalle und Benzol enthalten kann, an die Ober­fläche gespült wird. Durch die Methode des Frackings können die kanzerogenen und mutagenen Chemikalien in das Grundwasser gelangen. Bei Unfällen und Zwischen­fällen im Bereich der Förderung gelangt dieses hochgiftige flüssige Gemisch auf die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen einerseits, aber auch in das Grundwasser und in benachbarte Gewässer. Damit stellt die unkonventionelle Gasgewinnung eine hohe Gefahr für Mensch und Umwelt mit unabsehbaren Folgen dar. Nicht ohne Grund läuft in den USA, wo die Technologie bereits zur Anwendung kommt, gerade ein Pro­zess wegen der dadurch heraufbeschworenen Umweltschäden an, der vermutete ille­gale Abwasserentsorgung und die damit verbundene Grundwasserverschmutzung zum Inhalt hat.

Die Europäische Kommission schließt ein EU-weites Fracking-Verbot aus. Sie weist zwar auf die Risiken bei dieser Art der Gasförderung hin, allerdings ist die Forderung des Umweltkommissars nach „der besten verfügbaren Technik für Fracking“ ein Alarm­signal.

Das Festhalten an der Förderung fossiler Energieformen bedeutet einen Rückschritt in der Energiepolitik. Es muss daher das unbedingte Ziel sein, die Unabhängigkeit von diesen zu Ende gehenden Ressourcen zu erreichen und das Augenmerk auf den Aus­bau und in Investitionen in erneuerbare Energieformen zu setzen, um mittelfristig ener­gieautark zu werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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