Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 35

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Meine Frage lautet: Bis wann wollen Sie das umsetzen? Ist daran gedacht, diesen Einsatz auch über diese Doppelbesetzung hinaus zu forcieren?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Ab­geordneter Töchterle, ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht nur AHS-Lehrer, sondern auch BHS-Lehrer und -Lehrerinnen sind, die quasi an Neue-Mittelschule-Standorte gehen, um für eine gute Mischung in der Doppelbesetzung im Teamteaching zu sorgen. Festhalten möchte ich auch, dass mehr BHS-Lehrer dazu bereit sind als AHS-Lehrer. Die Gründe dafür zu erforschen, was AHS-Kolleginnen und -Kollegen mehr hindert als BHS-Kollegen und -Kolleginnen, das wäre das eine, und das liegt mir natürlich am Herzen. Zum anderen sind wir gerade in der Vorbereitung, dass man die Doppelbesetzungen mit der Gesamtevaluierung mitevaluiert, um zu sehen, wie sich das bewährt hat.

Ich bin auch der Auffassung, dass es sehr schwer ist, mindestens eine Stunde am Stammstandort unterrichten zu müssen und dann vielleicht an drei, vier Mittelschule-Standorten einige wenige Stunden zu absolvieren, und dass wir daran arbeiten sollten. Nach wie vor bin ich aber der Auffassung, dass es guttut, beide Typen sozusagen zu vereinheitlichen, bis alle Lehrer und Lehrerinnen neu ausgebildet sind, denn dann wird sich diese Frage ohnehin nicht mehr stellen. Wir wollen diese Doppelbesetzungen aber auch weiterhin forcieren, obwohl sich die Frage des Sinns natürlich schon stellt. Ob sie bei Kleinst- und Kleingruppen aufrechtzuerhalten sind, wird ebenfalls die Evaluierung zeigen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 10. Anfrage, 59/M, jener der Frau Abgeordneten Mag. Aslan. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

59/M

„Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Lohnunterschiedes zwischen Männern und Frauen ist die Herstellung von Transparenz in Form von Einkommensberichten. – Bis wann wird das Gleichbehandlungsgesetz dahin gehend verschärft, dass Betriebe bereits ab 25 MitarbeiterInnen einen Einkommensbericht vorlegen müssen, sich nicht auf Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen können und die Nichtvorlage von Berichten sanktioniert wird?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Ab­geordnete, jetzt haben wir die Vereinbarung für die Berichte bei einer Größe von 150 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, ich habe aber nie einen Hehl daraus gemacht, dass es mir auch wichtig wäre, dass auch kleinere Einheiten Einkommensberichte erstellen müssen. Wir werden uns das jetzt im Zuge dieser Evaluierung, die mit den Sozialpartnerpräsidenten im Übrigen vereinbart ist – ich habe es heute schon er­wähnt –, anschauen.

Das Argument bei 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war immer, wie sehr man hier noch anonymisiert Gehaltsgruppen darstellen kann, da man in Klein- und Mittel­betrieben genau weiß, wer sich in welcher Verwendungsgruppe befindet.

Ich wäre auch für volle Transparenz, das ist meine persönliche Einstellung. Diese Transparenz durchzusetzen, wird wohl auch in nächster Zeit noch nicht an der Tages-


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