Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 36

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ordnung sein, aber die Evaluierung wird zeigen, ob für die kleineren Einheiten das eine oder andere drinnen ist. Davon bin ich keine Feindin, sondern eine Freundin.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aslan.

 


Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Wird es Verbesserungen bezüglich der Einkommensberichte geben, und wenn ja, welche?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Hier liegt mir sehr am Herzen, dass wir Gehaltsbestandteile mit aufnehmen, dass wir nicht nur die Gehälter in den Verwendungsgruppen vergleichen, sondern auch Zuschläge und Über­stunden. Ich glaube, daraus kann man noch viel mehr ablesen als jetzt, und das werde ich mit der Evaluierung – da sind die Sozialpartner auch einverstanden – in Auftrag geben. Hier wird es in Zukunft genauere Ergebnisse bei den Einkommensberichten geben.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hell.

 


Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin, es wur­den in den letzten Jahren wichtige Instrumente geschaffen, um die Lohnschere zu schließen. Sie haben bereits ausgeführt, dass es zu Evaluierungen kommen wird.

Werden diese Evaluierungen auch das Instrument der Einkommenstransparenz im Bereich der verpflichtenden Gehaltsangaben bei Stelleninseraten erfassen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Ab­geordneter! Dieser wichtige Bereich wird mit eingeschlossen sein. Ich kann erfreut sagen: Es gibt immer wieder Stichproben in den Wochenendausgaben von Zeitungen, aber auch bei Internet-Angeboten für Stelleninserate, ob diese Gehaltsangaben gemacht werden, und sie werden zu zirka 90 Prozent gemacht. Das ist ein erfreuliches Ergebnis!

Nichtsdestotrotz glaube ich, dass man bezüglich dieser Angaben noch nachschärfen und nicht nur den Kollektivvertragslohn mit der Bereitschaft zur Überzahlung angeben, sondern genauere Angaben machen könnte. Das wird auch in diese Evaluierung aufgenommen werden, und ich hoffe doch, dass wir dadurch einen nächsten Fort­schrittsbericht erhalten und dann einige Veränderungen vornehmen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aubauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Für uns ist wichtig, dass Frauen im Alter besser abgesichert werden. Kindererziehung soll sich nicht nachteilig auf die Pension auswirken. Daher wünschen wir uns ein verpflichtendes Pensionssplitting für die ersten vier Jahre jedes Kindes. Das bedeutet, dass die Gutschriften, die während der Kindererziehung anfallen, zwischen den Partnern geteilt werden. Das wäre derzeit schon möglich, wird aber kaum in Anspruch genommen, daher wäre hier wohl eine automatische Aufteilung sinnvoll.

Frau Minister! Wie sehen Sie das? Wann können wir damit rechnen, dass wir ein automatisches Pensionssplitting und damit Verbesserungen für die Frauen haben werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Ich mache kein Hehl daraus, Frau Abgeordnete, dass ich für die freiwillige Variante auch weiterhin


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