Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 227

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Kofinanzierung kümmern, denn wenn wir das nicht tun, müssen wir diese Finanzen wieder an anderer Stelle einsparen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


20.24.33

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Ich möchte mich im Rahmen der Justizbetreuungsagentur kurz mit der Familiengerichtshilfe beschäftigen, die ausgeweitet wurde. Infolge dieses Ausbaus ist auch das Basisentgelt enorm angestiegen. Mit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 steht diese Einrichtung seit Juli dieses Jahres auch österreich­weit zur Verfügung.

Diese Familiengerichtshilfe wird im Auftrag des Gerichts tätig, ist an richterliche Anord­nungen gebunden. Den Familienrichtern werden in Angelegenheiten der Obsorge und des Rechts auf persönliche Kontakte SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und Päda­gogInnen zur Seite gestellt. Eine typische Aufgabe ist das Clearing, das Sammeln von Entscheidungsgrundlagen, von sachlichen Stellungnahmen und so weiter.

Diese Einrichtung leistet wertvolle Arbeit zur Durchführung familienrechtlicher Verfah­ren und sorgt auch dafür, dass Kinder in besonders schmerzlichen Situationen best­mögliche Expertisen erhalten. Die Länder haben auch Jugendwohlfahrtseinrichtungen, die aber ausschließlich das Kindeswohl zu berücksichtigen haben und dem Gericht nicht zur Verfügung stehen. Das ist ein ganz anderer Ansatz; da gibt es auch keinerlei Überschneidungen.

Das Justizministerium ist angehalten, die Empfehlungen des Rechnungshofes zu be­rücksichtigen, denn nur so kann Kosteneffizienz garantiert werden, was sich auch auf den geplanten Ausbau der Jugendgerichtshilfe kostendämpfend auswirkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Spindelberger ist der nächste Red­ner. – Bitte.

 


20.26.39

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Angerer, da Sie vorhin ge­sagt haben, dass die Abgeordneten der Regierungsparteien das sogenannte heiße Thema Justizbetreuungsagentur nicht angesprochen hätten, entgegne ich: Sie ha­ben offensichtlich den heutigen Abend verschlafen, denn sehr viele haben die berech­tigten Kritikpunkte, die auch der Rechnungshof aufgezeigt hat, hier angeschnitten. Ich brauche nichts zu beschönigen, viele dieser Kritikpunkte sind logisch nachvollziehbar, aber ich denke, wir sollten auch ehrlicher zu uns selbst sein und einmal sagen, wie es überhaupt dazu gekommen ist.

Es ist immer so leicht dahergeredet, wenn wir Politiker uns hinstellen und sagen, wir müssen einerseits beim Verwaltungsapparat, bei den Beamten insgesamt Personalkür­zungen vornehmen, diese den Ressorts aufs Auge drücken, und andererseits erwei­tern wir den Aufgabenbereich derart, dass es einfach zu unzähligen Mehraufwendun­gen kommt und in den ausgelagerten Einheiten, so wie auch hier, die Personalzahl um das Zehnfache steigt.

Kollege Steinhauser hat es in seiner Rede richtig erwähnt: Ursprünglich wurde lediglich daran gedacht, das Personal für den Strafvollzug, und ausnahmslos für den Strafvoll­zug, zur Verfügung zu stellen. Inzwischen wurde aber der Aufgabenbereich der Justiz­betreuungsagentur auf fast den ganzen Justizbereich ausgeweitet, was zur Folge


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