Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 27

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an Tagesrandzeiten – aus den diversesten Gründen – keine ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich gibt.

Ein Schritt, den wir da gehen, ist in der Frage der Primärversorgung, dass wir diesen Zentren, Netzwerken, wie auch immer, vorgegeben haben, dass eine Tagesöffnungs­zeit von 7 bis 19 Uhr gegeben sein muss – das heißt, dass wir zumindest einmal über den Tag eine gute ärztliche Versorgung erreichen – plus eine Rufbereitschaft in Notfällen auch über die Öffnungszeiten hinweg. – Das ist die eine Sache.

Die zweite Sache ist – und ich glaube, dass das gerade Patientinnen und Patienten auch entgegenkommen wird – eine vermehrte Planung, was den tagesklinischen Bereich betrifft. Wir wissen, dass viele Dinge tagesklinisch bereits möglich wären, dass sie allerdings im Rahmen der Abrechnung für Spitäler nicht lukrativ sind beziehungs­weise – von lukrativ gar nicht zu reden – nicht kostendeckend sind.

Das heißt, es gilt da umzustrukturieren und zu schauen: Wie kann man den tages­klinischen Bereich ausbauen, die Honorierung so gestalten, dass es auch für die Spitäler attraktiv wird, und die Nachsorge dann über ein Primärversorgungszentrum so gewährleisten, dass auch die Patientinnen und Patienten etwas davon haben?

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zur 6. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Mag. Loacker. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir haben heute im Radio schon über die Diskussion über die Akademisierung auch im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gehört.

Meine Frage lautet:

72/M

„Mit welchen budgetären Auswirkungen wird die Reform der Ausbildung der Gesund­heits- und Krankenpflegeberufe, die derzeit diskutiert wird, einhergehen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich habe mir den Beitrag heute in der Früh im „Morgenjournal“ mit den diversen Landesräten auch angehört, weil die Frage aufgekommen ist: Verteuert sich das? Die Antwort, die, glaube ich, von Sonja Wehsely gekommen ist, kann man hier als beispielhaft ansehen. Wir haben derzeit eine sehr, sehr gut ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflege, und wir haben hier ein Niveau, das mit dem Bachelor vielleicht noch ein bisschen erhöht werden kann, aber wir gehen von einem sehr hohen Level aus. In der Ausbildung selbst wird es möglicherweise für die Länder, oder für die Träger, billiger, weil der Fachhochschulbereich kein Schulbereich mehr ist. Das ist das eine, wenn man es auf diese Budgets bezieht.

In der Frage der Entlohnung danach versuchen wir uns natürlich an dem zu orien­tieren, was auch bei den Ländern drinnen ist, das heißt, die Pflegeassistenz ist die Pflege­hilfe, die einfach mehr Zeit dadurch gewinnt, dass sie den hauswirtschaftlichen Teil nicht mehr in ihren Tätigkeiten beinhaltet hat. So gibt es mehr Zeit für die Ausbildung, wodurch auch möglicherweise ein Mehr an Kompetenzen erreicht werden kann.

An der Ausbildung selbst wird sich nichts ändern, was die Kosten betrifft. Was die Kostentragung der Träger betrifft, gehe ich davon aus, dass es kostenneutral sein wird, außer, wie gesagt, den ganz normalen Anhebungen, die es bei etlichen Umstruk­turie-


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