Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 28

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rungen in diesem Bereich geben wird. Gehaltsforderungen werden von der Gesund­heits- und Krankenpflege kommen, genauso wie sie derzeit von Ärztinnen und Ärzten kommen, aber es ist von uns hier keine außertourliche budgetäre Auswirkung einge­plant.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Loacker.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Es wird Berufsgruppen geben, die einen höheren Abschluss haben als bisher. Durch welche Umschichtung werden Sie diesen besser ausgebildeten Personengruppen eine adäquate Gehaltssteigerung zukommen lassen können?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich gar nicht, weil ich nicht derjenige bin, der die Gehalts- und Lohnverhandlungen führt, aber die Träger werden es im Rahmen eines Gesamtkonzeptes machen, wie sie es auch jetzt schon tun. Die Frage eines Gesamtkonzeptes einer Entlohnung ist entweder die eines Kollek­tiv­vertrages, einer Dienstordnung oder einer Besoldungsordnung, je nachdem wie das geregelt ist. In der Abstufung der Tätigkeiten werden die Gehälter verhandelt.

Ob der akademische Abschluss, der Bachelorabschluss, primär schon höher entlohnt wird, kommt auf das Schema an. Manche werden nach Funktion, manche nach Ausbildung bezahlt. Das heißt, diese Dinge müssen auf der Trägerebene geregelt werden. Da bin ich felsenfest davon überzeugt, dass die Gewerkschaften in den unterschiedlichsten Bereichen mit den Dienstgebern durchaus an einem vernünftigen Kollektivvertrag beziehungsweise einer vernünftigen Dienstordnung arbeiten werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen damit zur 7. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Hechtl. – Bitte.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die beste Gesundheitsversorgung bedarf natürlich auch des Zusammenwirkens der verschiedenen Berufsgruppen.

Meine Frage lautet: Ist die geplante Primärversorgung, die ja Ärzte dazu anhält, mit anderen Berufen eng zusammenzuarbeiten, nicht auch ein Konzept, das vor allem aufgrund der Nähe, die erforderlich ist, im städtischen Bereich organisiert wird?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 70/M, hat folgenden Wortlaut:

„Ist die geplante Primärversorgung, bei der Ärzte eng mit anderen Berufsgruppen kooperieren sollen und damit auch eine gewisse räumliche Nähe vorausgesetzt wird, nicht eher ein Konzept, das im städtischen Raum in Zentren umgesetzt werden wird?“

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Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeord­neter, ich habe es schon zu skizzieren versucht. Im städtischen Bereich muss man sich unter einer Primärversorgung wirklich das Haus vorstellen, mit den unterschiedlichsten Berufsgruppen, die zusammen, abgesprochen, koordiniert ein Angebot, ein verpflich­tendes Angebot, stellen.

 


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