Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 29

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Im ländlichen Bereich wird das Ganze nicht unter einem Dach, sondern im Rahmen eines Netzwerkes sein. An unterschiedlichen Standorten werden sich mehrere Berufs­gruppen vernetzen, das heißt, sie können die Patientendaten austauschen, ohne dass der Patient mit seinen ganzen Akten bis zum Nächsten gehen muss, sondern das muss in einem geregelten Austausch, in Gesprächen, in gemeinsamen Sitzungen funktionieren. Der Patient weiß zum Beispiel, mein Hausarzt hat Montag den ganzen Tag offen, der nächste, der mich auch kennt, der meine ganzen Daten hat, hat am Dienstag den ganzen Tag offen. So kann man sich dort vernetzen.

Es gibt also ein Modell für die Stadt, für den städtischen Bereich, und eines, so wie im Fall Oberösterreich, für den dezentralen Bereich. Vernetzung, verpflichtende Ab­sprachen, verpflichtende Koordinierung sind notwendig, um Patientinnen und Patienten möglichst nicht in Spitalsambulanzen, sondern im niedergelassenen Bereich zu halten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Daraus ergibt sich automatisch gleich die Zusatz­frage. Jedes Konzept bedarf einer rechtlichen Grundlage. Meine Frage lautet: Wann planen Sie, dieses Konzept, das ja im Juni bereits beschlossen worden ist, zu verwirklichen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: In meinem Res­sort wurden gerade die sogenannten Stakeholder-Gespräche abgeschlossen, das heißt, auf Beamtenebene wurden mit den betroffenen Berufsgruppen des Grundteams einfach einmal Gespräche abgeschlossen. Was wir jetzt planen, ist, dass wir im ersten Halbjahr nächsten Jahres hoffentlich mit der rechtlichen Fassung fertig sind und diese dann auch hier zur Beschlussfassung vorlegen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger.

 


Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zu diesen Primärversorgungsmodellen gibt es ja auch Pilot­projekte, die vorgesehen sind. Wissen Sie über den Umsetzungsstand dieser Pilotpro­jekte – etwa in Wien?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Es sind Pilotie­rungen geplant, bis 2016 soll 1 Prozent der Bevölkerung versorgt sein. Das klingt wenig, ist mir aber insofern wichtig, weil ich es wirklich pilotieren möchte. Sie wissen, am Reißbrett schauen die Dinge oft ganz anders aus, als sie dann in der direkten Umsetzung ausschauen.

Es gibt in Wien kein konkretes Primärversorgungskonzept, es gibt aber derzeit ähn­liche Formen, auf der Mariahilfer Straße zum Beispiel einen Kollegen, der bereits so etwas in der Art plant; der Kollege Mückstein, glaube ich, ist das – ein Namensvetter. Da gibt es schon etwas, das funktioniert, und es sind natürlich noch Sachen geplant. Ich weiß nicht, was Umsetzungsstand in den Bundesländern ist, weiß aber, dass mein Ziel ist, auf jeden Fall bis 2016 die Pilotprojekte durchzubringen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 8. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mag. Aubauer. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Bundesminister, schön, dass Sie heute in Ihrer neuen Funktion hier im Parlament sind. Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit! Wir werden alle älter, leben hoffentlich auch länger gesund, dennoch


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