Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 45

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Eine gerichtsgebührenbefreite wettbewerbesrechtliche Verbandsklagen gegen Lohn- und Sozialdumping-Anbieter, um diese auch zivilrechtlich durch die Berufsbranche zur Verantwortung zu ziehen

Die Verschärfung des Gewerberechts beim Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen und gewerberechtliche Geschäftsführer

Die Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns !

Ein Recht zur Schließung von Baustellen.

Eine obligatorische Überprüfung durch Polizei im Zuge von Kontrollen

Der Entfall des Entgeltanspruchs für einen Arbeitnehmer , der zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird zu Gunsten der Republik Österreich.

Der Entfall des Arbeitslosenbezugs für einen Arbeitnehmer, der zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird zu Gunsten der Republik Österreich.

Ein Arbeits- und Aufenthaltsverbot für ausländische Arbeitnehmer, die zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst werden.

Die rechtlich verbindliche Zustellung aller im Rahmen des Lohn- und Sozial­dumping­gesetzes erlassenen Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen auch an die Botschaften, Außenhandelsstellen und sonstige Vertretungen des jeweiligen Entsen­destaates.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


10.11.01

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, es ist schon einmal gut, dass Sie dieses Mal von einer Verbesserung sprechen – das sind sehr seltene Worte aus Ihrem Munde. Aber irgendwie wird immer wieder versucht, Angst zu machen in die Richtung, dass zu viele ArbeitnehmerInnen aus dem Ausland den österreichischen Arbeitsmarkt überschwemmen.

Ich erinnere an 2011, als wir die erste Phase des Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetzes eingeführt haben und Sie gemeint haben, dass Hunderttausende Menschen an der Grenze warten und hereinströmen werden. Das ist nicht geschehen. Die Zahl, die damals vom Ministerium genannt wurde und unser Minister gesagt hat, nämlich 25 000 pro Jahr, hat sich bestätigt, und das ist die Realität. Das heißt aber nicht, dass alles problemlos ist. Und das ist auch der Grund dafür, dass wir heute die Verbesserung dieser Gesetzesvorlage vorantreiben und umsetzen werden.

Daher meine ich, heute ist ein wirklich wichtiger Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wird einen Gang höher geschaltet. Die Praxis hat gezeigt, dass es hier Bedarf gibt, nachzuschärfen. Es gab Schlupflöcher, die beseitigt gehören, die geschlossen gehören, und das geschieht heute und das ist gut so.

Es geht in dieser Gesetzesvorlage um vier wesentliche Eckpunkte: In Zukunft wird das gesamte Entgelt überprüft werden, das gesamte Entgelt in allen Branchen. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, weil Entgeltbestandteile nach der alten Gesetzeslage nicht inkludiert waren und es nun möglich ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hier enorm entgegenzukommen.

 


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