Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 105

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einmal genau nachschauen, was dort ist. Verabschieden Sie sich nicht immer von Ihrer eigenen Vergangenheit! Es ist nämlich nicht nur Ihre Vergangenheit, es ist Ihre Gegenwart.

Es sind Ihre grünen Bruderparteien in der Bundesrepublik Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, die einen Antrag gestellt haben, dass Kinderpornographie im Parteipro­gramm sein soll. (Widerspruch bei den Grünen.) Das sind Ihre Bruderparteien, mit denen sitzen Sie in einer Fraktion, Herr Kollege Pilz! Schauen Sie sich einmal in Ihren eigenen Reihen um und dann reden Sie weiter. Aber glauben Sie mir eines: Kinder­pornographie wird bei uns sofort geahndet, da gibt es sofort Konsequenzen. Glauben Sie mir das! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pilz.)

13.11

13.11.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 343 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.11.5111. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundes­minis­terin für Bildung und Frauen betreffend den nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (III-117/331 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.12.25

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt umfasst ein Bündel von 64 Maßnahmen. Diese sind eine sehr gute Zusammenschau aus den unterschied­lichen Ressorts. Die Maßnahmen werden in den Jahren 2014 bis 2016 von der Bundesregierung umgesetzt. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Prävention, also auf der Vorbeugung, dass das Verbrechen gar nicht passiert.

Österreich ist international Vorreiter in Sachen Gewaltschutz. Wir haben ein gutes Netz von Gewaltschutzeinrichtungen und auch viele Schutzgesetze, aber wir wollen noch besser werden. Der neuen Aktionsplan zeigt, dass wir noch etwas tun können, und er zeigt auch, wo man noch Lücken schließen muss.

Ein Beispiel aus dem Aktionsplan zur Prävention ist die Kampagne, die gerade im Septem­ber angelaufen ist, „GewaltFREI Leben“ sowie ein Leitfaden für Krankenhaus-MitarbeiterInnen. Ins Krankenhaus gehen nämlich unter anderem Opfer auf der Suche nach ärztlichem Rat, und dieser Leitfaden soll dazu dienen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Krankenhaus die richtige Diagnose stellen können.

Der NAP, also der Nationale Aktionsplan, sieht auch vor, dass beim Sammeln und Aufbereiten von Daten von Gewaltfällen mit NGOs und Bundesländern verstärkt zusammengearbeitet wird. Jede fünfte Frau in Österreich wird in ihrem Leben mindes-


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