Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 107

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merken das gar nicht, werden ohnmächtig, fallen nahezu in ein Koma, und was sich in dieser Zwischenzeit abspielt, weiß niemand. Daher ist es richtig und wichtig, dass wir diesen gemeinsamen Antrag beschlossen haben.

Hohes Haus, es gibt internationale, europäische und nationale Studien, die das enorme Ausmaß an häuslicher oder familiärer Gewalt, vor allem auch deren weit­reichende Folgen nicht nur für die betroffenen Frauen, sondern auch für die Kinder, die in diesen Haushalten, in diesen Familien leben, beleuchten und feststellen. Wir in Österreich bekennen uns zu einer aktiven Gleichstellungspolitik und zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das hat bei uns einen zentralen Stellenwert. Da danke ich ganz ausdrücklich unserer Frau Ministerin. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die österreichischen Gewaltschutzzentren und -gesetze sind international nicht nur anerkannt, sondern auch Vorbild für Regelungen in anderen Ländern, die noch nicht so weit sind wie wir. Daher ist es mehr als begrüßenswert, dass bereits im Sommer letzten Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt und mit der Erstellung eines NAP zum Schutz der Frauen vor Gewalt betraut wurde.

Ich war ein wenig skeptisch. Wenn fast alle Minister unter der Leitung der Frauen­sektion mitarbeiten und dazu noch Gesprächsrunden mit Vertretern der Zivilgesell­schaft und der Opferschutzeinrichtungen stattfinden, dann, habe ich mir gedacht, wird das zu viel, da wird nichts herausschauen. Das Gegenteil ist der Fall, denn gerade auch die Expertise und die Erfahrungswerte von jenen Institutionen, die sich tagtäglich damit beschäftigen, war wichtig und auch wesentlich. Auch das funktioniert und ist zu begrüßen.

Die Struktur des NAP folgt weitgehend der Struktur der Istanbul-Konvention. Danke dafür an Kollegin Gisela Wurm, die sich auf europäischer Ebene sehr dafür eingesetzt hat, dass auch wir in Österreich das übernommen haben.

Ziele dieser Konvention sind die Koordinierung von politischen Maßnahmen zur Prä­vention von Gewalt gegen Frauen, Schutz und Unterstützung von Opfern, rechtliche Vorhaben im Bereich der Ermittlungen und der Strafverfolgung und vor allem auch die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Meine geschätzten Damen und Herren! Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmt­heit, Frauen haben ein Recht auf körperliche Unantastbarkeit, Frauen haben ein Recht auf sexuelle Integrität. Daher ist Gewalt an Frauen durch nichts zu entschuldigen – und schon gar nicht zu tolerieren. Wer es verharmlost und lächerlich macht, macht sich selbst schuldig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


13.20.39

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolle­gen! Einleitend möchte ich hier ausdrücklich festhalten, dass jede Art von Gewalt abzulehnen und nicht zu tolerieren ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir begrüßen jede Unterstützung, die Gewalt an Frauen und an Kindern behindert. Wir haben gerade zuvor den Antrag von Kollegin Jarmer bezüglich der sexuellen Gewalt an Behinderten diskutiert, auch hier ist jede Unterstützung notwendig, und ich freue mich, dass es einen einheitlichen und einstimmigen Konsens in dieser Thematik gibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Trotz aller Verbesserungen in den letzten Jahren ist Gewalt an Frauen in Österreich leider immer noch traurige Realität und ein ernsthaftes Problem. Übergriffe und


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