Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 121

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nend kein Thema, das ihn persönlich berührt. (Abg. Schimanek: Also bitte, Herr Kollege! Also wirklich!)

Ich freue mich, dass die Bundesregierung und die Frauenministerin hier aktiv werden. Das halte ich für sehr, sehr engagiert.

Was ich persönlich für sehr wichtig halte, ist, dass im Nationalen Aktionsplan vor allem der Bereich der Prävention auch einen sehr hohen Stellenwert hat. Das halte ich für ein sehr wichtiges Element, denn Gewalt verursacht nicht nur sehr viel persönliches Leid, schmerzhafte Erfahrungen, sondern – wir haben es heute schon gehört – auch ganz hohe direkte und indirekte Kosten für unsere Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.08.09

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich offensichtlich nicht klarmachen konnte, worum es uns bei der Wirkungsorientierung geht. Es geht uns ja genau nicht darum, dass man jetzt überprüft, ob von diesen 64 Maßnahmen wieder die Umsetzungsschritte in den Ministerien gemacht werden. Darum geht es uns genau nicht, auch wenn ich es gut und richtig finde, dass sie das machen. Sie haben auch angekündigt, dieses Ampel-System zu machen – wunderbar.

Es geht mir darum zu überprüfen, ob die Maßnahmen, die darin vorgeschlagen sind, tatsächlich die Wirkung entfalten, nämlich Gewalt an Frauen einzudämmen oder zu verhindern. Da würde ich mir wünschen, dass man, wenn wir einen Maßnahmen­katalog von 64 Maßnahmen machen, das auch überprüft.

Warum? – Ich gebe Ihnen ein Beispiel – ich habe das, glaube ich, ohnedies im Aus­schuss auch gesagt, aber jetzt vielleicht noch einmal deutlicher –: Ich habe das Gerichts­jahr gemacht, und da kam es oft vor, dass es Verfahren wegen Körperver­letzung gegen Ehemänner oder Lebensgefährten gab. Es kam auch einige Male vor – und das wird aus der Praxis auch immer wieder berichtet –, dass die Frauen, kurz bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, die Aussage zurückgezogen haben – warum auch immer: weil sie unter Druck gesetzt wurden oder weil es doch eine unangenehme Situation ist, den Lebensgefährten oder Ehemann auf einmal in einem Gerichtssaal sitzen zu sehen und zu merken, dass jetzt vielleicht eine Strafe droht. Das bedeutet eine unglaubliche psychische Drucksituation.

Es ging sogar so weit, dass die Richterin einmal ein Urteil gefällt hat, obwohl die betreffende Frau die Aussage verweigert hat, weil am Körper der Frau die Marke des Turnschuhs nachzulesen war, weil der Fußabdruck des Ehemanns so massiv war, dass man die Marke erkennen konnte.

Aber wenn ich jetzt hergehe und sage: Ich erhöhe das Strafausmaß – es ist auch vorgesehen, dieses bei diesen Delikten zu überprüfen –, dann werde ich nicht ver­hindern, dass die Frauen die Aussage zurückziehen. Und das meine ich mit Wirkungs­orientierung: Bitte schauen wir uns an, welche Maßnahmen tatsächlich die Wirkung entfalten, die wir wollen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.10

14.10.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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