Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Staatsvertrag die Genehmigung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz erteilen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (318 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden (327 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 307/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkauf der ehemaligen Bahnstrecke Hainfeld-Weissenbach an der Triesting durch die ÖBB (328 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. Ich erteile es ihm.
19.10
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Als Erstes muss ich einmal sagen: Ja, ich bin sehr froh, dass wir heute diesen positiven Beschluss fassen, überhaupt fassen und mittragen können. Wie der Herr Minister uns erklärt hat, bedurfte es zur Umsetzung nach zehn Jahren nicht unbedingt eines Machtwortes, aber zumindest einer Entscheidung. Darüber, dass er als Politiker und als Minister diese Entscheidung auch getroffen und nicht weiter aufgeschoben hat, sind wir froh. Politik machen heißt einfach auch entscheiden, wenn es so ist.
Wenn wir schon über Unfälle im Rahmen dieses Gesetzes diskutieren, möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen und einen Fall bei den ÖBB aus der letzten Zeit aufnehmen – das war gestern und ist heute in den Zeitungen –: die Montage von falschen Radsätzen bei den ÖBB. Das ist ein Fehler, der an und für sich in jeder Firma immer wieder einmal vorkommen kann. Die Frage ist: Wie wird das Ganze kommuniziert?
Bei den ÖBB hat man den Weg gewählt, die eigenen Mitarbeiter teilweise falsch zu informieren, teilweise gar nicht zu informieren. Die Kunden wurden gar nicht informiert, im Ungewissen gelassen. Obwohl eigentlich zu keiner Zeit Menschenleben als solches gefährdet war, hat man die furchtbarste aller Krisenkommunikationen gewählt.
Vergleichen wir das Ganze mit der Krisenkommunikation in der Luftfahrt. Wenn dort etwas passiert, fühlen sich nach der entsprechenden Kommunikation durch die Luftfahrtunternehmen die Kunden eher noch sicherer als vorher. Bei den ÖBB muss man sich fragen: Wer wählte diese Art der Krisenkommunikation, der Nichtkommunikation? War es Horner, war es Hanusch-Linser? Herr Kern ist an und für sich ein Kommunikationstalent, dem traue ich es nicht zu. Aber er darf sich darum kümmern, wer in seiner Firma solche Fehlentscheidungen getroffen hat.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber noch einen weiteren Punkt diskutieren. Kollege Hafenecker hat dann einen Antrag, den er erklären möchte, zu den Regionalbahnen. Bei den ÖBB gibt es momentan schon die Tendenz, die heißt – Beispiel Niederöster-
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