Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 216

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Der Rechnungshof hält auch fest, dass der Transport mit Bussen in solchen Regionen weitaus sinnvoller ist, und zwar deswegen, weil beim Betrieb einer nur gering ausge­lasteten Bahn mit einer Diesellok gegenüber einem Betrieb mit Bussen zirka fünf Mal mehr CO2 ausgestoßen wird. Außerdem können mit Bussen Ortskerne besser ange­schlossen werden, wodurch sich die Fußweglänge zu den Haltestellen verringert und die Gesamtwegezeiten verkürzen. (Abg. Brosz: Wissen Sie, wie viele Busse von Baden nach Trumau fahren am Wochenende?)

Ich würde Sie überhaupt ersuchen, Kollegen von den Freiheitlichen, vor allem auch Herrn Deimek und Herrn Hafenecker, mit diesem Bundesländer-Bashing beziehungs­weise Niederösterreich-Bashing aufzuhören, vor allem mit diesen völlig untauglichen Beispielen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal versucht haben, die Abfahrtspläne von Zügen an die Schulbeginnzeiten anzupassen. Da ist es leichter, für 200 Schulen die Schul­beginn­zeiten zu verändern, als einen einzigen Fahrplan zu ändern.

Und dass Niederösterreich bahnfrei ist, ist ja völlig falsch. Ich erinnere an die vier Himmelsrichtungen: Westbahn, Nordbahn, Südbahn, Ostbahn, und Franz-Josefs-Bahn, Pottendorfer Linie (Ruf bei der ÖVP: Aspangbahn!) – danke, und Aspangbahn. Das Land Niederösterreich hat bewiesen, dass die Strecken, die es übernommen hat, durchaus erfolgreich zu führen sind, wie zum Beispiel die Mariazellerbahn, die Wald­viertler Schmalspurbahn und der Reblaus Express zwischen Retz und Drosendorf. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte.

 


19.45.48

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das österreichische Eisenbahngesetz hängt sehr eng mit dem österreichischen Seilbahngesetz zusammen, vor allem im Bereich Sicherheit. Neben der Eisenbahnbehörde gehört auch die Seilbahnbehörde zum BMVIT. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist das gemeinsame Verkehrs-Arbeitsinspek­torat.

Die österreichische Seilbahnbranche hat in den letzten 50 Jahren eine rasante Ent­wicklung durchgemacht. Seit 1957 wurde von damals 358 Liftanlagen auf heute über 3 000 Liftanlagen aufgerüstet. Die technische Entwicklung sorgte für viele Meilen­steine im Seilbahnbau, wie zum Beispiel: 1926: die erste Seilschwebebahn auf die Rax, 1947: der erste Sessellift in der Wildschönau, 1972: die Schienenbahn auf das Kitz­stein­horn, 1981: die erste Sechser-Einseilumlaufbahn in Gaschurn, 1996: die erste Funitel-Dop­pel­seilumlaufbahn in Hintertux, 2004: die 3S-Bahn in Kitzbühel, bis hin zur  Riesenrad-Funitel in St. Anton 2006.

Die heutigen Seilbahnanlagen sind hochtechnische, komplexe Anlagen, die, um die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten zu können, auch dementsprechend bedient und gewartet werden müssen.

Diese technische Entwicklung stellt aber auch die Mitarbeiter vor neue Heraus­forde­rungen. Der braungebrannte Liftler, der die Fahrkarten kontrolliert und den Schlepp­bügel reicht, gehört endgültig der Vergangenheit an.

Genau deshalb habe ich mich jahrelang für einen Lehrberuf eingesetzt, und wir konn­ten diesen 2008 als Ausbildungsversuch starten und 2012 nach einer Evaluierungs­phase als Regellehrberuf Seilbahntechnik etablieren. Durch die Einführung des neuen Lehrberufs Seilbahntechnik ist es den Betrieben möglich, künftig die seilbahntechnisch


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