Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 228

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nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die automationsunterstützte punktuelle Geschwindigkeitsmessung durch die Gemeinden, sprich Radargeräte auf Gemeindestraßen.

Ich darf darauf hinweisen, dass es dankenswerterweise ein Pilotprojekt des Landes Niederösterreich unter Beteiligung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und des Innenministeriums gibt, das 2015 evaluiert werden soll. Aus meiner Sicht könnte diese Evaluierung Grundlage für eine gesetzliche Umsetzung im Sinne der Ausschuss­feststellung vom 12. Dezember 2012 sein. Damals hat sich der Verkehrsausschuss bereits sehr positiv zu diesem Thema geäußert.

Warum unterstütze ich die Forderung des Gemeindebundes? – Weil es damit eine Handhabe gegen Raser im Ortsgebiet gibt. Sie wissen alle, zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich im Ortsgebiet und haben fatale Folgen. Das Tempolimit 50 km/h im Ortsgebiet wird von 48 Prozent der Kfz-Lenker ignoriert. Wenn es zu einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Fußgänger bei Tempo 50 kommt, dann endet das für 70 Prozent der Passanten tödlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Entscheidend für die Radarüberwachung ist nicht, dass die Abzocke im Vordergrund steht, wie es in vielen Argumenten dagegen heißt, sondern dass sie der Verkehrssicherheit dient. Ich halte es für sinnvoll, wenn die Gemeinden mit den Polizeidirektionen entsprechende Verkehrskonzepte auch gemein­de­übergreifend entwickeln. Ich bin überzeugt davon, dass die Zusammenarbeit zwi­schen den Gemeinden und der Polizei zu einer guten Lösung auf Gemeindestraßen im Sinne der Verkehrssicherheit führt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.26

20.26.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, samt Titel und Eingang in 329 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, samt Titel und Eingang in 330 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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