Es ist sehr zu begrüßen, dass jetzt auch an Privatuniversitäten die Abschlussarbeiten verpflichtend veröffentlicht werden müssen. Es gibt Sonderregelungen, die bis jetzt gegolten haben und die eigentlich nicht einsehbar sind, für die es also eigentlich keinen Grund gibt. Es muss in der Wissenschaft immer das oberste Kriterium sein, dass Ergebnisse nachprüfbar sind und auch allen anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verfügung stehen, also dass wissenschaftliche Ergebnisse, wissenschaftliche Erkenntnisse auch der wissenschaftlichen Community zur Verfügung stehen.
Das ist generell ein Feld, wo wir auch in nächster Zeit, in den kommenden vier Jahren noch viel zu erledigen haben werden, was Dinge wie Open Access und Ähnliches betrifft, also dass generell alles, was mit öffentlichem Geld finanziert geforscht wird, auf jeden Fall auch öffentlich gemacht werden muss. Die Veröffentlichung von Abschlussarbeiten auch an Privatuniversitäten, wie sie in diesem Antrag vorgesehen ist, ist ein guter Schritt und wird von uns natürlich auch begrüßt, und wir stehen auch mit auf diesem Antrag. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 391 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Arbeiten an Privatuniversitäten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 60.)
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (364 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 geändert wird (380 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile es ihm.
20.14
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Mir war lange nicht klar, was das Hauptergebnis der letzten Nationalratswahl war. Seit den Beratungen im Landesverteidigungsausschuss ist es mir etwas klarer: Das Hauptergebnis der letzten Nationalratswahl war, dass sich nicht sicher, aber möglicherweise die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesheer-Beschwerdekommission zuungunsten der Regierungsparteien geändert haben und die reale Bedrohung bestanden hat, dass bei der neuen Zusammensetzung der Bundesheer-Reformkommission SPÖ und ÖVP nicht mehr gemeinsam die Mehrheit haben.
Das ist natürlich unerträglich. Wie soll Österreich regiert werden, wenn SPÖ und ÖVP in der Bundesheer-Reformkommission gemeinsam nicht mehr die Mehrheit haben? Stellen Sie sich vor, die Bundesregierung plant große Reformen und die Bundesheer-Reformkommission tritt zusammen (Abg. Schönegger: Beschwerdekommission!) und Freiheitliche Partei, Grüne, NEOS und Team Stronach haben gemeinsam eine Mehrheit gegen SPÖ und ÖVP! – Da war natürlich völlig klar für die politischen Führungen von SPÖ und ÖVP: Das können wir so nicht hinnehmen! Österreich muss ordentlich und verlässlich regiert werden, und das geht nicht ohne Mehrheit der Regierung in der Bundesheer-Beschwerdekommission!
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