Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 55

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4) Bisherige E-Zigarettenhändler, die die gleichen Gesundheits- und Jugendschutzver­pflichtungen berücksichtigen, wie die Trafikanten, können im Bereich der nicht-nikotin­haltigen E-Zigarettenprodukte die Konsumenten versorgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die die niktoinhaltigen E-Zigaretten-Produkte den Trafikanten im Vertrieb ex­klusiv zuordnet, gleichzeitig aber für die nicht-nikotinhaltigen E-Zigaretten-Produkte in­klusive der E-Dampfgeräte einen alternativen Vertriebsweg über E-Zigaretten-Fach­händler aufrecht erhält und so den österreichischen Konsumenten ermöglicht, dass sie weiterhin das volle Angebot auf dem E-Zigaretten-Markt erhalten können.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 2 Minuten frei­willige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


10.48.14

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätztes Hohes Haus! Ja, Tabak und Tabaktrafiken sind ein wichtiges Thema, und mit der heutigen Einbeziehung der E-Zigaretten und E-Shishas in das Tabakmonopol wird natürlich damit einhergehen, dass nunmehr E-Zigaretten und E-Shishas nur mehr in Ta­baktrafiken abgegeben werden dürfen.

Mein Vorredner hat schon gesagt, welche wichtige Bedeutung die Tabaktrafiken für uns haben, und zwar nicht nur als Nahversorger, sondern auch als jene, die den ge­sundheitlichen Aspekt, den Jugendschutz überprüfen und präventiv beachten, wenn es gilt, Jugendliche vom Rauchen abzuhalten.

Ich meine, dass diese Maßnahme ein richtiger Schritt ist, damit wir das Rauchen auch mit den E-Zigaretten und E-Shishas in den Griff bekommen, zumal es ja auch eine ge­sundheitspolitische Maßnahme ist. Und wenn die Packungsgröße mit 20 beziehungs­weise mit 25 Stück festgelegt ist, so, meine ich, ist nicht nur für den Konsumenten der Preis leichter vergleichbar, sondern es ist auch eine wichtige konsumentenschutzpoliti­sche Maßnahme.

Beim Abgabenänderungsgesetz, in dem viele Maßnahmen oder Materien geregelt wer­den, möchte ich vielleicht nur auf die eine eingehen, in der geregelt wird, dass man sich, wenn es um internationalen Steuerbetrug geht, bei der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern stärker vernetzen muss. Ich meine, Steuerbetrug ist kein Kavaliersde­likt, Steuerbetrug muss mit allen Mitteln bekämpft werden, und da müssen wir rechtzei­tig die richtigen Maßnahmen setzen und entsprechende Rahmenbedingungen schaf­fen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


10.50.07

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten! Die heutige Gesetzesänderung gibt mir die Möglichkeit, per Abänderungsantrag ein Thema


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