Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 211

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Filmen und auch Verwertungsförderungen auf Gegenseitigkeit zu gewähren. Damit kann dem österreichischen Film, der in den vergangenen Jahren einen ungeheuren Aufschwung genommen hat, der Zugang zu nichtösterreichischen Märkten erleichtert werden. Gleichzeitig wird auch die Verbreitung von Qualitätsfilmen aus den Partnerlän­dern in Österreich gefördert. Filme, die in Gemeinschaftsproduktionen hergestellt wer­den, sind inländischen Filmen gleichgestellt und können die gleichen Förderungen er­halten, wie sie inländischen Filmen im jeweiligen Vertragsland zur Verfügung stehen.

In Österreich wurden im Jahr 2013 37 Kinofilmproduktionen, davon 15 internationale Ko­produktionen, mit einem Fördervolumen von über 9 Millionen € unterstützt. Demgegen­über kann erwähnt werden, dass aus der Vermarktung dieser Filme eine Wertschöp­fung von über 37 Millionen € erreicht werden konnte. Man sieht also, das Förderungs­programm Filmstandort Austria, kurz FISA genannt, hat eine starke Hebelwirkung. Ein Förder-Euro hat zu über 4 € Wertschöpfung geführt.

Die israelische Filmförderung beträgt pro Jahr rund 13 Millionen €, und im Durchschnitt werden 20 Spielfilme pro Jahr produziert. Israel hat mit 13 Staaten Abkommen wie das vorliegende, wobei die traditionell wichtigsten Partner Israels Frankreich, Deutschland und auch Kanada sind. Zwischen Israel und Österreich bestehen vor allem im Bereich des Dokumentarfilms einige Kontakte. (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammenfassend möchte ich festhalten: Das israelische Filmschaffen hat – wie auch das österreichische – in den letzten Jahren stark an internationaler Anerkennung ge­wonnen. Derzeit ist Deutschland der größte Koproduzent für Israel. Österreich kann durch dieses bilaterale Abkommen Projekte und Umsätze realisieren, die bisher nahe­zu exklusiv den deutschen Unternehmen vorbehalten waren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aus Sicht der Branche und auch der politisch Verantwortlichen ist es jedenfalls sinn­voll, die österreichische Wettbewerbsposition durch dieses Abkommen weiter zu ver­bessern und den erfolgreichen österreichischen Film in Zukunft noch stärker zu inter­nationalisieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.23

19.23.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, dem Ab­schluss des Staatsvertrages: Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Fil­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel, in 299 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

19.24.3419. Punkt

Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 719/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, sowie über den

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite