Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 244

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21.10.54

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! „Alle Belohnung muss bis zum Urheber gehen.“ – Wenn Sie jetzt sagen: No na!, dann darf ich Ihnen sagen, dieses Zitat stammt von Lü Buwei, einem chinesischen Politiker und Philosophen, der im 3. Jahrhundert vor Christus – vor Christus! – gelebt hat. Man sieht, der Grundgedanke, dass sich Leistung lohnen muss, war damals schon aktuell, und er ist es bis heute – und er hat sich bewährt.

Die Urheber erbringen eine wertvolle Leistung, und das muss sich auch im Urheber­recht abbilden. Das österreichische Urheberrecht ist aus derzeitiger Sicht, wie ich den­ke, reformbedürftig. Es sind einige Dinge zu klären. Wir müssen zukünftige notwendige Änderungen sorgfältig diskutieren; es ist eine sehr komplexe Materie mit vielen Facetten.

Mit der Novelle zu den verwaisten Werken erfolgt ein erster Schritt – ein erster Schritt zu einem modernen Urheberrecht auf der Höhe der Zeit. Die Definition lautet folgen­dermaßen:

„Ein verwaistes Werk ist ein Werk, dessen Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte.“

Wir setzen hiermit eine EU-Richtlinie um. Diese bringt eine Vereinfachung bei der Rech­teerklärung an diesen verwaisten Werken. Künftig sollen öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen oder Archive die Möglichkeit haben, diese verwaisten Werke eben der Öffentlichkeit zu präsentieren, insbesondere auch im Internet. Die gleichen Rechte haben auch öffentlich-rechtliche Rundfunkunternehmen.

Es muss laut der Richtlinie und unserer nunmehrigen Gesetzesnovelle der Urheber ge­sucht werden, und zwar gründlich gesucht werden. Wenn er nicht ausfindig gemacht wird, muss das in einer europaweiten Datenbank aller verwaisten Werke abgespeichert werden.

Die gegenseitige Anerkennung aller EU-Mitgliedstaaten ist hier vorgesehen, und ich denke, wichtig ist auch, dass, sollte wider Erwarten doch ein Urheberrechtsinhaber ge­funden werden, er diesen Status des verwaisten Werkes über diese Datenbank dann eben entsprechend abändern kann.

Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses, durch Ihre heutige Zustimmung ermögli­chen Sie das einfache und kostenlose öffentliche Nutzen zahlreicher Werke. Es stärkt die Digitalisierung und Verbreitung europäischen Kulturgutes.

Und für unsere geschätzten Bürgerinnen und Bürger möchte ich sagen, dass Ihnen die Novelle einen erweiterten modernen und sicheren Zugang zu vielen Büchern, Bildern, zu viel Musik und vielem mehr bringt. Wir freuen uns auf diese Möglichkeit. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


21.13.49

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! 300 000 Fotos stehen im Kriegsarchiv des Österreichischen Staats­archivs bereit, 300 000 Fotos von österreichischen Soldaten, von Zivilpersonen, von Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs.

Dieser spezielle und wertvolle Bestand ist im hundertsten Jahr des Beginns des Ersten Weltkrieges im Staatsarchiv höchst nachgefragt. Ein Großteil davon ist ja bereits digi­talisiert, könnte also sofort online gestellt werden, Faktum ist aber, dass ein Gutteil die-


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