Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 258

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


21.59.38

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren, können Sie sich vorstellen, in einer Wohnung ohne Warmwasser und ohne Heizung zu leben?

So etwas gibt es aber in Österreich, in diesem reichen Österreich! Vielen Menschen geht die Heizung oder Therme kaputt, und sie können sich eine Reparatur oder den Austausch dieser defekten Geräte nicht leisten.

Es konkreter Fall aus Simmering, dem 11. Wiener Bezirk: In der Wohnung einer Allein­erzieherin mit vier Kindern in der Simmeringer Hauptstraße ist die Therme kaputt. Mo­natelang können die Familienmitglieder nicht baden, und das Waschen mit Kaltwasser ist für die Kinder gerade im frostigen Winter ein täglicher Schrecken! Die Reparatur der Therme ist für die Mutter unerschwinglich, und in der Schule trauen sich die Kinder nicht, zu sagen  (Abg. Schrangl: Weil der Heizkostenzuschuss fehlt!) – Es geht um die Therme! Bitte mir zuzuhören!

In der Schule trauen sich die Kinder nicht, zu sagen, dass sie zu Hause nur Kaltwasser haben, Kaltwasser und eine kalte Wohnung. Das ist Armut! Frieren und schlechte Hy­giene: Das ist Armut! Schließlich kann die Volkshilfe dieser Familie helfen. Der Kauf und der Einbau der Therme kosteten 1 800 €. – Das war ein konkreter Fall vor drei Jah­ren. Das hat nichts mit dem Heizkostenzuschuss zu tun, sondern die Therme war ganz einfach kaputt, das war das Problem! (Abg. Schrangl: Ohne Therme ist es auch kalt!)

In Zukunft wollen wir aber diese spezielle Form von Armut verhindern. Mit dieser No­velle des Mitrechtsgesetzes schaffen wir Rechtsklarheit. Die Kosten für die Reparatur beziehungsweise den Austausch der Heiztherme liegen nicht beim Mieter, sondern beim Vermieter beziehungsweise Hausbesitzer. Damit ist die Erhaltungspflicht klar ge­regelt. Diese Lösung ist sozial und eigentlich auch logisch, denn der Mieter zahlt ja die Grundausstattung der Wohnung mit der Miete mit.

Ich freue mich, dass somit ein wichtiger Punkt des Regierungsprogrammes von SPÖ und ÖVP und auch des Wahlprogramms der SPÖ für die Mieter umgesetzt werden kann, und ich danke allen, die mitgegangen sind. Mein besonderer Dank gilt der Bau­tenausschuss-Vorsitzenden Ruth Becher als ausdauernder und konsequenter Ver­handlerin und auch Bundesminister Brandstetter, der sich in sozialen Fragen durchaus kompromissbereit zeigt.

Im Übrigen: Die sehr, sehr marktliberale Haltung der Kollegen Vetter und Loacker grenzt für mich an Naivität oder soziale Kälte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

22.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


22.02.39

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Den Raum für Freiheit zu schaffen, ist Aufgabe der Politik. – Das ist ein juristischer Lehrsatz. Und in diesem Freiraum soll auch Platz für das Wohnen sein.

Zur Freiheit gehören für mich die Freiheit des Eigentums, die Vertragsfreiheit, die per­sönliche Freiheit. Das derzeitige Miet- und Wohnrecht bietet den Bürgern keineswegs


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