Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 96

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wirtschaft, das muss man jenen ausrichten, in den letzten Jahren ein Einkommensmi­nus gehabt. Es kommt zu einer Anpassung des Umsatzsteuersatzes auf 13 Prozent und zu einer Erhöhung der Immobilienertragssteuer, und es fand die Hauptfeststellung der Einheitswerte statt. Das ist wichtig für die Landwirtschaft, kann aber auch Erhöhun­gen bringen.

Daher ist der Forderung, den Einheitswert an den Verkehrswert anzupassen, eine klare Absage zu erteilen. Der Bauer lebt vom Ertrag seiner Felder, der Bauer lebt nicht da­von, dass er seine Felder verkauft, sie also in Verkehr setzt. Daher ist der Verkehrs­wert abzulehnen und der Ertragswert, wie ihn der Einheitswert eben darstellt, der rich­tige Wert. Wichtig ist somit, dass es bei Betriebsübergaben nicht zu Mehrbelastungen kommt.

Wichtig ist auch, dass die steuerliche Pauschalierung gesichert war. Bei diesem The­ma gibt es eine unglaubliche Polemik. Vor Kurzem hat ein Experte erklärt, dass die Bauern durch eben diese Pauschalierung legal Steuern hinterziehen. Das ist ein unge­heurer Vorwurf, das ist skandalös und auf das Schärfste zurückzuweisen, denn es pro­voziert eine unsägliche Neiddebatte, die überhaupt nicht angebracht ist. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Pirklhuber.)

Tatsache ist, dass die steuerliche Pauschalierung genau bei den kleinen Betrieben – die großen Betriebe sind ohnedies buchführungspflichtig, auch in der Landwirtschaft – eine unbürokratische Form der Besteuerung ist, die sich bewährt hat. All diejenigen, die hinter jedem Misthaufen einen Steuerkontrollor haben wollen, werden sehen, wie schwierig die Ertragslage in der Landwirtschaft tatsächlich ist, dass da nicht viel übrig­bleibt.

Daher abschließend vielen Dank, dass klargestellt wurde, dass der Durchschnittssteu­ersatz bei der Umsatzsteuerpauschalierung von 12 Prozent auf 13 Prozent gehoben wird und – auch wichtig – dass bei den Kürzungen von Förderungen die ländliche Ent­wicklung nicht angegriffen wird. Die ist einkommenswirksam, die macht uns zu einem Vorbild in Europa, weil sie die Bauern motivieren soll, eine ökologisch nachhaltige Land­bewirtschaftung zu betreiben, im Berggebiet, aber auch auf dem flachen Land. Daher ist es wichtig, dass diese ländlichen Entwicklungsprogramme nicht gekürzt werden. Die Zusagen gibt es. – In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


13.16.09

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Mi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Riechen Sie auch den vielen Weih­rauch, der sich hier inzwischen schon angesammelt hat?

„Die größte Steuerreform aller Zeiten“ – hat der Herr Bundeskanzler gesagt. Ich will ver­suchen, diesen Superlativ einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

Wenn man sich Österreich international anschaut, dann merkt man, wir haben zwei Pro­bleme.

Erstens: Die Vermögensverteilung ist in Österreich besonders ungerecht; von allen west­lichen Ländern nach den USA die zweitungerechteste. Das heißt, ganz wenige haben ganz viel und ganz viele haben wenig.

Zweitens: Österreich ist einmal angetreten, Umweltmusterland der Europäischen Union zu werden. Inzwischen sind wir Hinterbänkler, weil wir weit entfernt sind von der Ein­haltung der vertraglichen Verpflichtungen, die wir über das Kyoto-Protokoll eingegan­gen sind. Anstatt minus 13 Prozent bei den Treibhausgasen ist es ein Plus!

 


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