dann den Ausdruck, den Sie erwähnt haben und für den Sie einen Ordnungsruf erhalten haben, nachlesen können.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Tourismusausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 910/A(E) der Abgeordneten Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen eine Frist bis zum 21. April 2015 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (480 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Waffengesetz 1996 und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden (Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015) (524 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.
16.31
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! „Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen“, schrieb der US-amerikanische Schriftsteller Isaac Asimov.
Doch was ist die Zuflucht des Opfers? Wo kann man sicher sein vor Gewalt, und zwar gerade dann, wenn sie in der Familie passiert? – Frauenhäuser bieten Betroffenen diese Zuflucht. 30 Frauenhäuser in ganz Österreich stehen Frauen mit Gewalterfahrung oder Gewaltbedrohung zur Verfügung. Dort können sie vorübergehend mit anderen Frauen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden, und mit ihren Kindern leben.
Die Regierungsvorlage zum Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz hat ein klares Ziel: den Schutz der Betroffenen. Menschen, die in Betreuungseinrichtungen wie Notwohnungen oder Frauenhäusern Unterkunft nehmen müssen, können in Zukunft an der Adresse der Betreuungseinrichtung und nicht an der tatsächlichen Wohnadresse gemeldet werden. Dadurch kann nicht nachvollzogen werden, wo genau die betroffene Person gefunden werden kann. So schützen wir die Opfer vor weiterer Gewalt.
Zusätzlich setzen wir mit unserem Abänderungsantrag eine Auskunftssperre um. Damit wollen wir verhindern, dass gewalttätige Familienangehörige die Betroffenen aufspüren können. Die Änderung des Meldegesetzes bringt Ihnen, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, mehr Sicherheit.
Wir ändern auch das Waffengesetz. Zukünftig soll die Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister stets nur mehr auf eine natürliche Person erfolgen. Das bedeutet die Zuordnung einer persönlichen Verantwortlichkeit, auch wenn die Waffe einem Verein gehört. Wenn die Registrierung verspätet erfolgt, der Registrierungsverpflichtung aber freiwillig nachgekommen wird, soll dies auch zukünftig straffrei sein und ohne Strafzahlung erfolgen können.
In Zukunft wird man auch mittels der Bürgerkarte, nämlich online, eine Waffenregisterbescheinigung beantragen können. Umgesetzt wird somit eine klare Verwaltungsvereinfachung für unsere Bürger. Kürzere Wege und raschere Verfahren sind das Ziel.
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