Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 158

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Schließlich ändern wir zum Schutz der Kinder das Passgesetz. Wenn bei Obsorgestrei­tigkeiten ein Gericht die Abnahme des Reisedokumentes eines Kindes anordnet, wird in Zukunft auch die Passbehörde verständigt. Damit wird sichergestellt, dass nicht be­rechtigte Elternteile kein neues Reisedokument ausstellen lassen können. Es geht da­bei um den Schutz des Kindes. Es soll verhindert werden, dass das Kind mit dem nicht berechtigten Elternteil ausreisen kann. Diese Regelung schafft Rechtssicherheit und un­terbindet Missbrauch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten im Innenausschuss eine konstruk­tive Zusammenarbeit und eine breite Zustimmung. Zusammengefasst handelt es sich um eine gelungene Novelle: Sie ermöglichen mit Ihrer Zustimmung mehr Opferschutz, mehr Rechtssicherheit und schnellere Verwaltungswege für unsere Bürger. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


16.35.17

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An und für sich hat meine Vorrednerin die Punkte bereits sehr sachlich auf den Punkt gebracht, wie ich jetzt fast zu sagen versucht bin.

Es war wirklich eine sehr konstruktive Diskussion im Innenausschuss. Es zeigt sich wirk­lich: Wenn wir die Wünsche, die Sorgen und die Nöte unserer Mitbürgerinnen und Mit­bürger ernst nehmen – egal, ob es sich um Erwachsene oder um Kinder handelt, denn so weit ist die Spanne bei diesem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz, das wir heute beschließen –, dann bringen wir eigentlich sehr rasch und unkompliziert etwas zu­stande, das einerseits im Interesse unserer Bürger ist und andererseits der Sicherheit dient. Das lässt sich alles miteinander verbinden.

Ein Punkt ist vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen: Meiner Meinung nach ist die Än­derung bezüglich der Frauen, die in Not geraten sind, ein Quantensprung. Diese Ände­rung im Meldewesen ist bereits seit Längerem ein berechtigtes Anliegen der Frauen, die körperlich bedroht werden. Meiner Meinung nach sind daher diese Regelungen, die wir heute vornehmen, nicht nur im Interesse dieser Frauen, sondern ganz einfach auch der Menschlichkeit.

Ich bin sehr positiv eingestellt und war das auch schon im Ausschuss, weil doch auf breiter Basis ein Verständnis für diese Materien vorhanden war, was gerade im Innen­ausschuss nicht immer wirklich der Fall ist.

Wenn angesprochen wird, dass wir im Meldewesen etwas ändern, dann ist das auch ein Problem, das wir alle aus der Praxis kennen. Wir kennen die Diskussion über die not­wendigen Meldungen – ich habe mich nur gewundert, dass das heute noch niemand in Bezug auf den Tourismus angesprochen hat. Aber auch diesbezüglich versuchen wir ei­ne Lösung herbeizuführen. Ich will nicht gleich wieder die ganze Hotellerie und Gastro­nomie ansprechen, aber auch dazu dient das.

Die Änderungen reichen bis hin zu der Frage des Passwesens, denn jeder, der die Fälle aus der Praxis kennt, weiß, wie schwierig es ist, wenn die Eltern getrennt sind und es dann um die Ausstellung von amtlichen Dokumenten geht, in diesem Fall um den Pass. Daher ist es meiner Meinung nach gescheit, wenn wir diese Frage auch wirk­lich rasch lösen.

Der letzte offene Punkt, der uns ja auch bereits längere Zeit begleitet hat, betrifft das Waffenwesen.

 


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