hem Niveau und Besserung ist nicht in Sicht. Immer neue Berichte über Einbrüche in Wohnungen und Häuser (durch Diebesbanden) verunsichern die Bevölkerung. Zudem sind die Aufklärungsquoten bei Einbrüchen weiter im einstelligen Bereich.
Insgesamt fehlt offensichtlich eine geeignete Strategie der Innenministerin, um die lange bekannten Probleme endlich zu lösen, sowie um auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren zu können.
Demgegenüber hat der deutsche Bundesminister für Inneres Thomas de Maizière den Ernst der Lage erkannt. Diesbezüglich äußerte er sich wie folgt:
De Maizière: Wir haben uns das genau angeschaut. Da, wo noch Lücken sind, müssen wir diese schließen. Daran arbeiten wir. Unsere Ausstattung gegen Angriffe mit bestimmten Waffen ist lückenhaft. Vor allem die Bereitschaftspolizeien der Bundesländer, aber auch die der Bundespolizei sind durch Großeinsätze in den Bereichen Migration, Großdemonstrationen und Fußballspiele sehr belastet. Hier benötigen wir mehr Personal – genauso beim Bundeskriminalamt und beim Verfassungsschutz, um besser ermitteln und observieren zu können. Darüber verhandele ich mit dem Finanzminister.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres werden aufgefordert, eine verbesserte Sicherheitsstrategie unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitslage darzulegen, und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch den der Personalstand bei der Polizei bzw. im Bereich der öffentlichen Sicherheit erheblich aufgestockt wird.“
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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort. – Bitte.
16.47
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Wenn heute das Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz im Parlament beschlossen wird, vor allem von allen parlamentarischen Parteien, die hier vertreten sind, so ist das ein sehr gutes Signal. Dann stehen hier drei Gesetze im Mittelpunkt: das Meldegesetz, das Passgesetz und das Waffengesetz.
Ich darf in aller Kürze noch einmal die Neuerungen in den einzelnen Gesetzesmaterien zusammenfassen.
Ich darf mit dem Meldegesetz beginnen. Was haben wir diesbezüglich vor? – Es wurde heute schon darauf eingegangen, dass sich gerade jene Personen, die Opfer von Gewalt waren und eine Notwohnung in Anspruch nehmen, bisher bei der Adresse der Notwohnung melden mussten. In Zukunft soll es so sein, dass nicht die Adresse der Notwohnung angegeben werden muss, sondern nur die Adresse der Einrichtung beziehungsweise der Institution, die die Frau betreut, angegeben werden muss. Das ist eine ganz klare Maßnahme, durch die wir den Schutz des Opfers erhöhen wollen.
Zum anderen: Was verändern wir im Passwesen? – Wenn es eine gerichtliche Anordnung gibt, die vorsieht, einem Kind das Reisedokument abzunehmen, soll in Zukunft die Passbehörde sofort informiert werden. Warum? Damit hier nicht ein nichtberech-
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