Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 163

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tigter Elternteil angeben kann, der Pass sei verlorengegangen, man brauche einen neu­en Pass, dann ein neuer Pass ausgestellt wird und in etwaigen Fällen vielleicht das Kind eben vom nichtberechtigten Elternteil außer Landes gebracht wird beziehungs­weise dieser sich mit dem Kind gemeinsam absetzt. Das ist eine ganz wichtige Maß­nahme zum Schutz des Kindes.

Zum Dritten: Neuerungen im Waffengesetz. – Ja, diese Neuerungen tragen dazu bei, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit eine Waffenregisterbescheinigung auch mit der Bür­gerkarte zu bekommen. – Das alles sind Neuerungen und Adaptierungen im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und von mehr Bürgerservice.

Ich sage hier ein herzliches Danke, auch für die aktive Mitarbeit aller Abgeordneten und dafür, dass Konsens darüber besteht, das heute auch zu beschließen.

Gestatten Sie mir aber noch einen Hinweis speziell für Herrn Abgeordneten Hagen, der immer wieder – egal, welche Plenarsitzung oder welche Ausschusssitzung es ist – neue, zusätzliche Polizistinnen und Polizisten fordert. Ich sage es noch einmal speziell für Sie, Herr Abgeordneter: Sie wissen, dass wir vereinbart haben, dass es in dieser Legislatur­periode 1 000 Planstellen mehr für die Polizei geben wird. Das habe ich Ihnen schon des Öfteren bestätigt und ich kann Ihnen nur sagen: Das ist so sicher, wie dass nach dem Winter der Frühling kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.

 


16.50.54

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Geschätz-
te Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit diesem Si­cherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz werden drei Bereiche – Meldewesen, Pass­wesen und Waffenwesen – gesetzlich neu geregelt. Frau Bundesminister Mikl-Leitner hat es schon betont: Es geht dabei darum, aktuellen Anforderungen Rechnung zu tra­gen und Verwaltungsvereinfachungen durchzuführen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern da entgegenkommen.

Ich darf kurz auf eine, glaube ich, relativ spezielle Änderung in diesem Gesetz einge­hen. Es geht beim Zentralen Waffenregister auch um die Waffen von sogenannten Tra­ditionsvereinen. Als Tiroler hatte man da den klaren Auftrag, für die 235 Schützenkom­panien mit über 11 600 Gewehren und insgesamt fast 15 000 Vereinsmitgliedern Er­leichterungen oder praktische Handhabungen für die Erfüllung dieser Auflagen zu schaf­fen. Künftig wird es eben möglich sein, sich online mittels Bürgerkarte und Handy-Sig­natur kostenlos und unbürokratisch einzutragen.

Aber wichtig ist auch, glaube ich, dass die Vereine nicht überaus finanziell belastet werden, sondern dass es die sogenannten Waffenmeister möglich machen, die Regis­trierungen durchzuführen, und wenn es zu einem Wechsel bei den Waffenmeistern kommt, können die entsprechenden Registrierungen selbstverständlich von diesen durch­geführt werden. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Also insgesamt ist auch wichtig, dass es, wenn zum Beispiel eine Registrierung ungewollt verspätet durchgeführt wird, keine Bestrafung dafür gibt.

Ich möchte mich außerordentlich dafür bedanken – seit zwei Jahren diskutieren wir in­tern, besonders auch mit den Vertretern der Tiroler Schützen –, dass die Frau Bundes­minister uns wirklich in diese Materie eingebunden hat. Auch die beiden Sicherheits­sprecher Werner Amon und Otto Pendl haben uns maßgeblich unterstützt. Es geht ja darum, dass wir die Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger – in diesem Falle beson­ders für das Schützenwesen – so praktikabel wie möglich gestalten. Abschließend


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