tigter Elternteil angeben kann, der Pass sei verlorengegangen, man brauche einen neuen Pass, dann ein neuer Pass ausgestellt wird und in etwaigen Fällen vielleicht das Kind eben vom nichtberechtigten Elternteil außer Landes gebracht wird beziehungsweise dieser sich mit dem Kind gemeinsam absetzt. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme zum Schutz des Kindes.
Zum Dritten: Neuerungen im Waffengesetz. – Ja, diese Neuerungen tragen dazu bei, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit eine Waffenregisterbescheinigung auch mit der Bürgerkarte zu bekommen. – Das alles sind Neuerungen und Adaptierungen im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und von mehr Bürgerservice.
Ich sage hier ein herzliches Danke, auch für die aktive Mitarbeit aller Abgeordneten und dafür, dass Konsens darüber besteht, das heute auch zu beschließen.
Gestatten Sie mir aber noch einen Hinweis speziell für Herrn Abgeordneten Hagen, der immer wieder – egal, welche Plenarsitzung oder welche Ausschusssitzung es ist – neue, zusätzliche Polizistinnen und Polizisten fordert. Ich sage es noch einmal speziell für Sie, Herr Abgeordneter: Sie wissen, dass wir vereinbart haben, dass es in dieser Legislaturperiode 1 000 Planstellen mehr für die Polizei geben wird. Das habe ich Ihnen schon des Öfteren bestätigt und ich kann Ihnen nur sagen: Das ist so sicher, wie dass nach dem Winter der Frühling kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder.)
16.50
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. – Bitte.
16.50
Abgeordneter Hermann Gahr
(ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister!
Geschätz-
te Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Hohes
Haus! Mit diesem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz werden
drei Bereiche – Meldewesen, Passwesen und
Waffenwesen – gesetzlich neu geregelt. Frau Bundesminister
Mikl-Leitner hat es schon betont: Es geht dabei darum, aktuellen Anforderungen
Rechnung zu tragen und Verwaltungsvereinfachungen durchzuführen. Ich
glaube, es ist wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern da
entgegenkommen.
Ich darf kurz auf eine, glaube ich, relativ spezielle Änderung in diesem Gesetz eingehen. Es geht beim Zentralen Waffenregister auch um die Waffen von sogenannten Traditionsvereinen. Als Tiroler hatte man da den klaren Auftrag, für die 235 Schützenkompanien mit über 11 600 Gewehren und insgesamt fast 15 000 Vereinsmitgliedern Erleichterungen oder praktische Handhabungen für die Erfüllung dieser Auflagen zu schaffen. Künftig wird es eben möglich sein, sich online mittels Bürgerkarte und Handy-Signatur kostenlos und unbürokratisch einzutragen.
Aber wichtig ist auch, glaube ich, dass die Vereine nicht überaus finanziell belastet werden, sondern dass es die sogenannten Waffenmeister möglich machen, die Registrierungen durchzuführen, und wenn es zu einem Wechsel bei den Waffenmeistern kommt, können die entsprechenden Registrierungen selbstverständlich von diesen durchgeführt werden. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Also insgesamt ist auch wichtig, dass es, wenn zum Beispiel eine Registrierung ungewollt verspätet durchgeführt wird, keine Bestrafung dafür gibt.
Ich möchte mich außerordentlich dafür bedanken – seit zwei Jahren diskutieren wir intern, besonders auch mit den Vertretern der Tiroler Schützen –, dass die Frau Bundesminister uns wirklich in diese Materie eingebunden hat. Auch die beiden Sicherheitssprecher Werner Amon und Otto Pendl haben uns maßgeblich unterstützt. Es geht ja darum, dass wir die Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger – in diesem Falle besonders für das Schützenwesen – so praktikabel wie möglich gestalten. Abschließend
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