möchte ich mich bei unserem Schützenkommandanten Fritz Tiefenthaler und Waffenmeister Hans Eller bedanken, die einige Male nach Wien gepilgert sind und sich eingebracht haben.
Insgesamt kommt man wieder den Menschen entgegen und ich glaube, die Praxis wird zeigen, dass auch solche Gesetzesänderungen durchaus vor Ort Nutzen bringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.53
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.
16.53
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz ist eine Konsensmaterie.
Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die wichtige Änderung im Meldewesen eingehen. Es wird in Zukunft Menschen, die von Gewalt betroffen sind – es sind halt sehr oft Frauen davon betroffen –, noch besserer Schutz gewährt, wenn sie die Anmeldung nicht mehr in der Notwohnung machen müssen, sondern in der Betreuungseinrichtung, die diese Notwohnung betreibt.
Ich denke, das ist eine ganz wichtige Maßnahme, wenn man sich vor allem auch die Zahlen verdeutlicht, wie viele Menschen, wie viele Frauen und Kinder in Österreich von Gewalt betroffen sind. Ich habe das heute erhoben: Im Jahr 2013 wurden österreichweit 8 306 Betretungsverbote verhängt. Es gab 16 624 Opfer familiärer Gewalt, die von Gewaltschutzzentren oder Interventionsstellen betreut wurden. Davon waren 87,2 Prozent Frauen oder Mädchen, und 91,2 Prozent der Gefährder waren männlich. Das sind schon Zahlen, denke ich, die für sich sprechen. Es gab 2 139 Anträge auf einstweilige Verfügung, die auch mit der Unterstützung von Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen gestellt wurden, und es wurden 2 955 Menschen im Rahmen der Prozessbegleitung unterstützt.
Ich denke, gerade das zeigt auch, dass diese Maßnahme, die wir heute beschließen werden, eine ganz wichtige ist, die sich in eine Vielzahl von anderen Maßnahmen einreiht, die von der Frau Innenministerin, aber auch von der Frau Frauenministerin durchgesetzt worden sind. Ich erinnere zum Beispiel an den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, der wirklich gemeinsam mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet wurde und bei dem man eine Koordinierung der vielen Maßnahmen, die es in Österreich gibt, anstrebt, damit man den Opfern noch besseren Schutz bieten kann. Das ist eine sehr wichtige Maßnahme.
Ein anderes Beispiel ist die Kampagne „GewaltFREI leben“, die gemeinsam mit den Frauenhäusern, der Bundes-Jugendorganisation und den Interventionsstellen aus Wien gestaltet worden ist. Bei dieser Kampagne sollte die Gewaltschutz-Nummer besser in den Mittelpunkt gestellt und noch bekannter gemacht werden, sodass Frauen und Kinder sich noch schneller an Hilfsorganisationen wenden können.
Ich erinnere auch an die vielen Aktionen im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt“, bei denen in vielen Städten und in vielen Orten Österreichs auf die Gewalt in der Familie aufmerksam gemacht wurde und wo immer darauf hingewiesen wird, dass – und deswegen bin ich froh, dass heute alle diesem Antrag zustimmen werden – Gewalt in der Familie niemals privat ist, dass sie uns alle – die Gesellschaft – angeht, und auch das eine oder andere Mal darauf hingewiesen wird, dass Frauen den Mut haben sollen, aus Gewaltbeziehungen auszusteigen, und dass den Frauen vor allem auch immer eines gesagt werden muss, nämlich dass die Schuld immer beim Täter liegt, damit sie die Schuld nicht bei sich selbst suchen. (Beifall der Abg. Kucharowits.)
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