Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 214

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Zum Antrag, der jetzt hier eingebracht worden ist: Ein Scheckmodell – wenn es voll­ständig wäre – müsste natürlich eine Zertifizierungsmöglichkeit aufweisen, damit dann eben nicht einfach die billigste Kinderbetreuungseinrichtung benützt wird, sondern ein gewisses Minimum an Niveau gewahrt wird. Also dem werden wir zustimmen.

Das andere: Für eine Übertragung der Kompetenzen von den Ländern auf den Bund se­hen wir eigentlich keinen guten Grund. Gerade der Föderalismus – so wie es die Schweiz übrigens vorzeigt, mit dem hohen Wettbewerb – bewirkt ja, dass sich die vernünftigste Lösung durchsetzt, und das Argument, warum man ein Kind im Burgenland anders als in Tirol behandelt, zieht nicht. Es gibt Modelle der Kinderbetreuungseinrichtungen, und es wird sich dann herausstellen, welches das beste war, und die anderen werden in diese Richtung nachziehen. Diesen Antrag werden wir ablehnen.

19.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.

 


19.33.56

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Rosenkranz, es ist immer eine Freude, nach Ihnen zu sprechen, denn dann weiß ich, es gibt genug Stoff, auf den ich antworten kann. (Abg. Barbara Ro­senkranz: Das ist schön und gilt auch umgekehrt!) Es ist nicht so, dass ich sonst um Antworten verlegen wäre, aber es gibt da durchaus viele Differenzen, die man dann gut argumentieren kann.

Ja, auch wir stimmen gegen diesen Antrag. Die wesentlichen Argumente sind eigent­lich von Frau Kollegin Holzinger schon vorgebracht worden, nämlich in einer sehr, sehr sachlichen und ausdifferenzierten Art und Weise.

Es ist eine städtische Perspektive, die in diesem Antrag steckt. Es ist einfach in vielen Gegenden so, dass man bei der Kinderbildungseinrichtung nicht einmal die Wahl hat, sondern da gibt es eine und die hat eingeschränkte Öffnungszeiten. Diese bietet nicht die Rahmenbedingungen, die man sich wünscht und die man braucht, und trotzdem muss man, sofern man überhaupt will, diese wählen. Und dies unterstellt sozusagen, dass der Wettbewerb die Qualität regelt. Ich weiß schon, Sie sind natürlich auch dafür, dass man das Qualitätsrahmengesetz und das Bundesrahmengesetz beschließt, da sind wir einer Meinung.

Der Annahme, der Wettbewerb würde da für Qualität sorgen, kann ich mich – da bin ich voll bei Ihnen, Frau Kollegin Holzinger – gleichfalls nicht anschließen.

Abgesehen davon ist das derzeit Aufgabe der Länder, und da haben einige Länder oh­nedies schon, so zum Beispiel Wien, diese Umstellung gemacht, andere jedoch noch nicht. Aber wir sind ja diesbezüglich für eine Verlagerung in die Bundeskompetenz. Frau Abgeordnete Rosenkranz, ich sehe das bezüglich Bundeskompetenz ganz an­ders als Sie, denn ich sehe nicht ein, warum es sozusagen von der Postleitzahl ab­hängt, welche Rahmenbedingungen man von früh an in Kinderbildungseinrichtungen vorfindet. Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, ein Bundesrahmengesetz zu schaffen, eine Bundeskompetenz zu erreichen, sodass eben Gruppengrößen, Bil­dungsbetreuungsschlüssel, Bildungspläne, Öffnungszeiten und vieles mehr ganz klar ge­regelt sind.

Da werden wir Grünen nicht locker lassen; ebenso werden das ja auch einige andere so halten.

Zum Thema Wahlfreiheit, weil wir diese Diskussion jedes Mal haben. Sie definieren die Wahlfreiheit immer als Freiheit der Wahl zwischen außerhäuslicher und familiärer Be­treuung. Ja, diese Wahl ist schon irgendwann einmal zu treffen, wobei wir Grünen da


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