Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 216

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unseren Kommunen, in unseren Orten, denn es geht sowohl um die Trinkwasserver­sorgung als auch um die Sammlung und Reinigung von Abwässern.

Dieser Bereich umfasst – beginnend bei den Neubauten bis hin zu Sanierungen und Überprüfungen – das gesamte Gebiet der Wasserwirtschaft. Unser Antrag beinhaltet, dass parallel zur Fortschreibung des Finanzausgleichgesetzes auch in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 100 Millionen € an Förderungen zur Verfügung stehen. Dies hat einen unwahrscheinlich großen Impuls, denn wir wissen grundsätzlich, dass ein Förder-Euro vier weitere Investitions-Euro auslöst. Mit 100 Millionen € werden also Bauvolumen in Höhe von 400 Millionen € ausgelöst.

Wir wissen, dass derzeit bereits 2 240 Anträge für baureife Projekte vorliegen, die auf die Genehmigung warten, wodurch dann 155 Millionen € Investitions- und Fördervolu­men ausgelöst werden können. Die Kommunen und Gemeinden warten bereits auf die Freigabe dieser Gelder, denn wir haben auch in diesem Antrag verpackt, dass Gelder, die bereits ab 2011 nicht als Förder-Euro geflossen sind, auch weiterhin bereitgestellt werden können. Diese bereits beantragten Projekte können dann zur Umsetzung ge­langen. Wesentlich in diesem Zusammenhang sind die Wirtschaftsbelebung durch die­se großen Bauprojekte und auch die Arbeitsplatzsicherung. Wir wissen, dass wir mit diesem Paket jährlich zirka 4 400 Arbeitsplätze schaffen und sichern können. Das ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik, vor allem in ländlichen Regionen.

Mit diesem Antrag kommen wir sehr vielen politischen Forderungen nach. Sowohl die Landeshauptleutekonferenz als auch die verschiedenen Länder, die Landesumwelt­konferenz der Landtage und viele, viele mehr haben auch darauf gedrängt, dass die­ses Fördervolumen wieder aufgenommen werden kann. Wir wollen dem mit diesem Beschluss gerecht werden. Ich kann Sie dazu nur um Ihre Unterstützung bitten. – Vie­len Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Weninger gemeldet. – Bitte.

 


19.41.26

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem heuti­gen Beschluss stellt der Bund für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft für die Jahre 2015/16 den Gemeinden jährlich 100 Millionen € zur Verfügung. Das klingt für viele selbstverständlich und wenig aufregend, aber wenn man ein bisschen über den Tellerrand hinausschaut, dann sieht man, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass in Österreich 90 Prozent der Haushalte an die öffentliche Wasserleitung und über 95 Pro­zent an ein öffentliches Kanalsystem angeschlossen sind. Jeder weiß aus dem Urlaub, dass es nicht selbstverständlich ist, Wasser aus der Wasserleitung trinken zu können, da stehen dann überall die Plastikflaschen.

Wenn man dann weiter blickt, dann muss man sagen, dass es mehr als 1 Milliar­de Menschen auf dieser Welt gibt, die keinen Zugang zu Trinkwasser haben. Laut UNICEF sterben täglich an die 2 000 Kinder an einer Durchfallerkrankung. Täglich ster­ben 2 000 Kinder, weil die Wasserversorgung und der Zugang zu sanitären Anlagen nicht gegeben sind.

Ich möchte jedoch noch einen weiteren Aspekt in Richtung jener Steuerexperten, Fi­nanzexperten und Experten für alles, die sich dann gerne „Im Zentrum“, im „Report“ und in der „ZiB 2“ hinsetzen und uns erklären, dass man eigentlich die Förderungen sowieso alle rigoros linear kürzen und streichen kann, weil Österreich einen Dschungel von Förderungen hat, erwähnen. Ich glaube, gerade anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass es bei der Förderung nicht darum gehen kann, lineare Vorgaben für Kür-


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