Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 26

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go­gischen Bildungsplatz oder, wie man im Volksmund sagt, auf einen Kindergarten­platz oder Krippenplatz.

Wie stehen Sie dazu? Was sind da Ihre Vorstellungen? Was halten Sie da in den nächsten Jahren für möglich? Haben Sie auch einen Plan, wie man das etappenweise erreichen kann?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Der Rechtsanspruch steht für mich jetzt nicht im Vordergrund. Es geht darum, dass die Bedürfnisse der Eltern und auch der Kinder in der Versorgungssituation in Österreich optimal gedeckt sind. Das ist das Ziel Nummer eins. Deswegen haben wir auch 305 Millionen €, die größte Ausbauoffensive des Bundes, die es je zu diesem Thema gab, investiert. Schritt eins ist also der Ausbau des Betreuungsangebots, und da sind wir gerade im Bereich der Einjährigen bei einem Wert, der weit weg von einer Vollabdeckung ist oder davon, den Bedürfnissen der Eltern zu entsprechen. Deshalb müssen wir intensiv am Ausbau in Bezug auf die Quantität aber auch auf die Qualität arbeiten. Das ist Schritt eins.

Wenn wir bis zum Jahre 2018 tatsächlich – davon sind wir überzeugt – einen großen Schritt erreicht haben, können wir, und das denke ich wohl, auch über einen Rechts­anspruch diskutieren. Aber umgekehrt halte ich es für nicht sinnvoll.

Wir sehen in Deutschland, dass das im Grunde nicht funktioniert, und auch in Däne­mark, wo dann Eltern 50 Kilometer geschickt werden, weil dort ein Platz frei ist, weil der Rechtsanspruch besteht und dann auch erfüllt wird. Aber das ist ja keine Lösung!

Wichtig ist, dass wir die Quantität und die Qualität der Plätze haben, und dann können wir auch über einen Rechtsanspruch sprechen – aber eines nach dem anderen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 11. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Kucharowits. – Bitte.

 


Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Vor mehr als zwei Jahren wurde das Kinderrechte-Monitoring eingesetzt beziehungsweise ins Leben gerufen. Es gibt aber bis heute nicht wirklich einen Bericht.

Meine Frage lautet:

94/M

„Wann können wir mit einem ersten schriftlichen Bericht des Kinderrechtemonitorings rechnen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Da ist der Bericht. (Die Rednerin hält den Bericht in die Höhe.) Er ist dem Kinderrechte-Monitoring-Board am 3. März vorgelegt worden. Dieses hat ihn auch abgestimmt und freigegeben. Dem Hohen Haus wird der Bericht am 29. Mai vorgelegt und mit Juni verfügbar sein.

Er besteht aus drei Teilen und beinhaltet, wie ich glaube, sehr interessante Erkennt­nisse. Im ersten Teil geht es um die Aufhebung der Vorbehalte gegen die Kinder­rechtskonvention, die ja bereits umgesetzt wurde. Der zweite Teil behandelt die Frage der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechtskonvention, die im Übrigen nicht empfohlen wird, und im dritten Teil geht es um die Umsetzung in den Ländern.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kucharowits.

 


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