Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 27

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Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gerne auf einen Aspekt eingehen, der vor Kurzem in Deutschland aufgepoppt ist. Meine Frage: Warum sieht das österreichische Familien- und Jugendministerium im Moment von einer expliziten YouNow-Warnung ab, so wie das auch in Deutschland passiert ist, und welche Maßnahmen würden Sie in diesem Zusammenhang setzen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ich bin jetzt nicht über die letzten Details in diesem Zusammenhang informiert. Ich kann mich gerne austauschen, auch mit den Kollegen in Deutschland, welche Erfahrungen sie diesbezüglich haben, und dann berichten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Darmann.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Bundesminister! Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention beschreibt fast wortwörtlich, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaß­nah­men zu treffen haben, um ein Kind vor sexuellem Missbrauch zu schützen, solange es sich in der Obhut einer Person befindet, die das Kind betreut.

Frau Bundesminister, nach geltendem österreichischem Recht ist es rechtskräftig verurteilten Sexualstraftätern tatsächlich möglich, ich betone: möglich, in jenes Berufs­feld zurückzukehren, in dem sie sich bereits einmal einschlägig an einem Jugend-lichen, an einer Minderjährigen sexuell vergangen haben. Diese Regelung ist meines Erachtens eine Schande für das österreichische Rechtssystem und auch eine Gefähr­dung für unsere Minderjährigen in Bezug auf die Gefahr von Rückfallstätern. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher meine Frage: Welche Initiativen, Frau Bundesminister, werden Sie seitens des BMFJ setzen, um verurteilte Sexualstraftäter entsprechend der UN-Kinderrechts­kon­vention aus dem Bereich der Erziehung, der Ausbildung und der Beaufsichtigung unserer Kinder zu verbannen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Ja, wie Sie selbst sagen, mein Kompetenzbereich Familien und Jugend umfasst nicht das Strafgesetzbuch und nicht die Strafgesetzordnung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber eine Meinung werden Sie haben!) Das ist ein Thema, das dem BMJ unterliegt, und ich bin sicher, dass Justizminister Brandstetter hier sehr differenzierte und kom­petente Überlegungen anstellt, um dieses Thema zu besprechen.

In unserem Ressort tun wir einiges und setzen sehr sinnvolle Präventionsmaßnahmen im Bereich der Gewalt gegen Kinder, die in Österreich glücklicherweise im Verfas-sungs­rang verankert sind, das ist ja nicht in allen Ländern so, und wir wissen, dass das ein gutes Instrument ist, das nicht nur sexuelle Gewalt, sondern auch Alltagsgewalt im Sinne von Ohrfeigen et cetera reduziert, aber noch nicht verbannt hat.

Wir werden hier in vielen Bereichen weiterarbeiten, was die Information, die Prävention und vor allem die Beratung von überforderten Eltern betrifft, aber Ihr konkretes Thema liegt eindeutig im BMJ. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie keine Meinung dazu? – Abg. Kitzmüller: Aber Sie werden ja eine Meinung dazu haben!)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Schmid.

 


Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Meine Frage betrifft das Kinderrechte-Monitoring. Dass es eingeführt worden ist, ist eine super Sache und auch eine sehr wichtige Sache, aber ich habe viel mit den Mitgliedsorganisationen zu tun, und da


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