Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 119

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grenzt, die Mittel auf ein Drittel gekürzt. Triton dient nicht mehr der Rettung von Schutzsuchenden im Mittelmeer, sondern dem Grenzschutz. Trotz Warnungen der NGOs und der Grünen, dass dieser Schritt die Zahl der Toten im Mittelmeer in die Höhe treiben wird, beharrten die Regierungen der EU Mitgliedstaaten auf dieser Maßnahme.

Seit Beginn des Jahres sind mindestens 1500 Menschen bei den gefährlichen Über­fahrten im Mittelmeer ertrunken. Wenn die EU nicht sofort handelt und Mare Nostrum als gemeinsames, europäisches Seenotrettungsprogramm wiederaufnimmt, ist sie am Tod von tausenden Menschen vor ihren Toren aktiv beteiligt. Als vermeintliche „Union der Menschenrechte“ ist eine EU, die Asylsuchende lieber sterben als einreisen lässt, in aller Welt unglaubwürdig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres und der Bundes­kanzler, werden aufgefordert, unverzüglich und mit aller Kraft in allen geeigneten EU-Gremien dafür einzutreten, dass ein europäisches Seenotrettungsprogramm (Mare Nostrum II) nach dem Vorbild des italienischen Mare Nostrum eingeführt und finanziell von allen EU-Mitgliedstaaten ausreichend unterstützt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


13.25.45

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den noch nicht angesprochenen Tagesordnungspunkt 5. Da geht es um eine Regierungsvorlage, in der es um eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu einer Antidis­kriminierungskonvention hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen geht. Das ist wahrscheinlich a) ein sperriger Titel und b) etwas, das uninfor­mierte Beobachter und Beobachterinnen eher verwirrt zurücklässt, denn diese werden sich die Frage stellen: Warum hat Österreich einen Vorbehalt gegen eine Antidis­kriminierungskonvention gehabt? – Denn der Umkehrschluss würde heißen, wir lassen Diskriminierung zu.

Diese Konvention spiegelt sozusagen den unterschiedlichen Umgang einzelner Staa­ten beispielsweise mit dem Thema Frauen beim Heer und Schutzwürdigkeit von Frauen wider. Der Artikel 7 der Konvention, gegen den Österreich ja ursprünglich einen Vorbehalt angemeldet hat, besagt, dass Frauen auf allen Ebenen und jede öffentliche Funktion, also auch militärische Dienstleistungen, ausüben dürfen. Diesen Vorbehalt konnte die Republik im Jahr 2000 zurückziehen, nachdem den Frauen die Ausbildung im Bundesheer ermöglicht wurde.

Zum Artikel 11, in dem es um die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geht: Da hatte Österreich ebenfalls einen Vorbehalt. Da nämlich nur aus Gründen der Mutterschaft eine positive Diskriminierung erlaubt war, stand der Arti­kel 11


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