Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenplan zur Erhöhung der EZA-Mittel.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (510 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (547 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (511 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 geändert wird (548 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 750/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Alternative Bedienungsformen – Anpassungsbedarf im KflG und GelVerkG (549 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 321/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein bundesweit gerechtes „Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in Ballungsräumen“ (550 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Herren Bundesminister Kurz und Stöger! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den TV-Geräten! Wir haben heute die Gesetzesanpassung an eine Verordnung der EU aus dem Jahr 2007 betreffend den Busverkehr und den Personennahverkehr auf der Schiene zu beschließen.
Man könnte jetzt im ersten Moment sagen, dass es möglicherweise eine trockene Thematik ist. Was ist daran interessant? – Nur, so trocken ist es in Wirklichkeit nicht. Es geht um eine preiswerte und hochqualitative Versorgung mit Verkehr, mit Busverkehr und Schienenverkehr. Wir tragen diese gesetzlichen Anpassungen mit, weil sie Sicherheit bei den Konzessionsansuchen, bei den Befristungen und natürlich auch wieder bei der Beendigung von Konzessionen geben.
Wir haben auch im Ausschuss diese Ausschussfeststellung mit dem Empfehlungskatalog mitgetragen. Laut diesem soll in den Ländern eine Stelle für eine transparente
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite