Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 143

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Erfassung sämtlicher Mittel, die für diesen Regionalverkehr ausgeschüttet werden, eingerichtet werden.

Jetzt könnte sich der Bürger natürlich fragen, wozu man das überhaupt braucht und was das den Bund angeht, da es den Föderalismus gibt und die Länder gut aufgestellt sind. – Ganz so ist es nicht. Der Föderalismus hat nicht nur positive Seiten, er hat durchaus seine kritisch zu betrachtenden Seiten. Genau darum geht es. Was hat denn die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt? – Schauen wir uns beispielsweise das Bun­desland Salzburg an oder auch Vergaben in Oberösterreich. Was war denn dabei das Wichtigste? – Es war, dass Busse eine neue Farbe haben! Sehr wichtig. Für den Kunden ist völlig egal, ob unter Umständen ein neuer Lizenznehmer für ein bestimmtes Busfahrgebiet kommt. Für ihn ist wichtig, wie das jetzt mit den Busfahrern ausschaut und ob die das Gebiet kennen oder nicht. Es wurden nämlich Haltestellen – besonders kritisch im Schülerfrühverkehr und im Nachmittagsverkehr – ausgelassen, überfahren.

Es ist also sehr wichtig, dass der Bund hier seiner Richtlinienkompetenz nachkommt und ein Aufsichtsgesetz schafft, das den Ländern klar vorgibt, um was es wirklich geht. Es geht nicht darum, irgendwelche CO2-Limits einzuhalten. Es geht nicht darum, Geisterbusse mit Leerkilometern durch die Gegend zu schicken, wie das derzeit der Fall ist.

Wir erwarten, dass für den Kunden etwas geschieht, dass er pünktlich seinen Zug und seinen Bus hat. Wir erwarten, dass der Zug und der Bus nicht nur pünktlich sind, sondern dass sie auch billig sind. Da geht es beispielsweise auch um den schon bisher laut Gesetz verbotenen Parallelverkehr von Bus und Schiene. Einige Landesfürsten glauben einfach, das muss so sein, die dürfen fahren. – Nein, das ist laut Gesetz klar verboten. Wir erwarten uns, dass das in Zukunft klar untersagt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Klarheit und Transparenz sind das eine, aber wir dürfen von den Bürgern nicht erwarten, dass sie sich je Bundesland 40 oder 50 Seiten lange Verträge durchlesen.

Wir glauben, dass es notwendig ist, dass diese Stellen, die die Mittel transparent aufsummieren, klar sagen, was die Vorteile und die Nachteile dieser Verträge sind, und zwar nicht nur für die Diensteanbieter – das heißt die Busunternehmen und die Bahn­unternehmen –, sondern ganz klar für den Kunden. Man soll dann ganz klar sehen, was der Vorteil der neuen Verträge ist. Solange das nicht gegeben ist, hat das alles für den Bürger keinen Sinn.

Wir sagen daher Ja zu diesem Gesetz, Ja zu diesen Richtlinien, und wir erhoffen uns, dass auch die Bundesländer so weit sind, das in diesem Sinne umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


14.49.46

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Laut einer Erhebung des Verkehrsclubs Österreich haben drei Viertel aller Österreicherinnen und Öster­reicher eine Bushaltestelle sprichwörtlich direkt vor der eigenen Haustür, also ungefähr im Umkreis von weniger als 500 Metern.

Über 90 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher haben eine Haltestelle zumin­dest im näheren Umkreis ihres Wohnhauses – so zirka innerhalb von 1 500 Me­tern. Dieses dichte Netz spiegelt sich in den Nutzerzahlen von öffentlichen Bussen ganz klar wieder.

 


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